Nach Skandalen wie der Affäre um Facebook und Cambridge Analytica sollen in Europa einheitliche Masstäbe für den Schutz von Whistleblower geschaffen werden.
Blick in den Plenarsaal des Europaparlaments.
Die EU-Kommission hatte die neuen Regeln im April vorgeschlagen, weil die Regeln zum Schutz von Hinweisgebern in der EU bislang uneinheitlich sind. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU will Whistleblower in Zukunft besser schützen.
  • Dafür wurden Mindeststandards für das Melden von Missständen in Unternehmen erstellt.

Sogenannte Whistleblower sollen nach dem Willen der EU-Staaten besser geschützt werden. Sie einigten sich heute Freitag in Brüssel auf EU-weite Mindeststandards für das Melden von Missständen im eigenen Unternehmen. Diese sollen bei Firmen und Behörden mit mindestens 50 Mitarbeitern künftig in drei Schritten gelten.

Zunächst sollen sich die Whistleblower an Meldestellen im eigenen Unternehmen wenden, ehe sie ähnliche Einrichtungen in staatlichen Behörden nutzen können. Beide müssen dem Hinweisgeber in der Regel innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung geben. Geschieht dies nicht, kann der Whistleblower sich im dritten Schritt an die Öffentlichkeit - etwa an Journalisten - werden. In besonderen Fällen, wenn das öffentliche Interesse gefährdet ist, kann der Hinweisgeber seinen Fall sofort publik machen. Zudem sollen die Whistleblower vor der Vergeltung ihrer Arbeitgeber besser geschützt werden.

Vorschlag kam im April

Das Gesetz soll nach Ansicht der EU-Staaten etwa bei Verstössen im Bereich der Finanzdienstleistungen, des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes angewendet werden können.

Die EU-Kommission hatte die neuen Regeln im April vorgeschlagen, weil die Regeln zum Schutz von Hinweisgebern in der EU bislang uneinheitlich sind. Die EU-Staaten müssen sich nun noch mit dem Europaparlament einigen. Durch einen Whistleblower war etwa der riesige Datenskandal um Facebook und Cambridge Analytica aufgeflogen.

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