Flugzeuge aus Belarus dürfen den Luftraum der EU nicht mehr nutzen. Die Sanktion folgt auf die durch Belarus erzwungene Notlandung einer Maschine im Mai.
Belarus
Fluggesellschaften aus der ehemaligen Sowjetrepublik Belarus dürfen nicht mehr in den Luftraum der EU fliegen. Foto: Andreas Arnold/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Kürzlich zwang Belarus ein Flugzeug zur Notlandung, um einen Passagier festzunehmen.
  • Seither sind der Regierungskritiker Roman Protassewitsch und seine Partnerin in Haft.
  • Die EU hat als Sanktion ihren Luftraum für belarussische Flugzeuge geschlossen.

Nach der von belarussischen Behörden erzwungenen Landung eines Flugzeugs aus der EU, zeigt die Union, wie schnelle und harte Sanktionen erlassen werden. Der Luftraum der EU ist ab sofort tabu.

Fluggesellschaften aus der ehemaligen Sowjetrepublik Belarus dürfen seit heute nicht mehr in den Luftraum der EU fliegen und damit auch nicht mehr auf Flughäfen in EU-Staaten starten oder landen.

Blogger Protassewitsch
Der belarussische oppositionelle Blogger Roman Protassewitsch. - dpa

Mit der um Mitternacht in Kraft getretenen Strafmassnahme reagiert die EU darauf, dass belarussische Behörden vor rund zwei Wochen eine Ryanair-Passagiermaschine auf dem Weg von Athen nach Vilnius zur Zwischenlandung in Minsk zwangen und einen an Bord befindlichen Regierungskritiker und dessen Freundin festnahmen. Der Blogger Roman Protassewitsch und seine Partnerin Sofia Sapega sind seitdem in Haft.

EU erklärt belarussische Luftfahrt für unzuverlässig

In dem am Freitag gefassten Sanktionsbeschluss der EU heisst es, der Vorfall mache die Unzuverlässigkeit der belarussischen Luftfahrtbehörden deutlich und stelle einen weiteren Schritt zur Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Belarus dar. Unter Verweis auf eine von Belarus behauptete Bombendrohung gegen die Ryanair-Maschine ist von gefälschten Beweisen die Rede.

Lukaschenko Minsk
Der belarussische Staatschef Alexander Lukaschenko bei einer Rede im Mai in Minsk. - AFP/Archiv

Für Reisende bedeutet der Beschluss, dass sie künftig vermutlich nur noch über Umwege von der EU nach Belarus oder von Belarus in die EU fliegen können. Bereits vor dem Sanktionsbeschluss waren nämlich auch alle Fluggesellschaften mit Sitz in der EU aufgefordert worden, Flüge in den Luftraum von Belarus zu vermeiden.

Die staatliche belarussische Fluggesellschaft Belavia hatte infolge der angekündigten Strafmassnahmen bereits am 27. Mai von sich aus angekündigt, alle Flüge nach Deutschland, Polen, Italien, Österreich, die Niederlande, Spanien und Belgien vorerst einzustellen. In Deutschland waren zum Beispiel Verbindungen nach Frankfurt, Berlin, Hannover und München betroffen.

Mutter von verhaftetem Blogger spricht von Folter

In der Ex-Sowjetrepublik Belarus gibt es seit der Präsidentenwahl am 9. August vergangenen Jahres Proteste gegen Machthaber Alexander Lukaschenko, der mittlerweile bereits seit fast 27 Jahren regiert.

Auslöser sind Vorwürfe der Fälschung der Wahl, nach der sich Lukaschenko mit 80,1 Prozent der Stimmen zum Sieger hatte erklären lassen. Sicherheitskräfte gehen gegen Demonstranten oft gewaltsam vor. Bei den Protesten gab es bereits mehrere Tote, Hunderte Verletzte und Tausende Festnahmen.

Belarus
Lukaschenko-Kritiker Protassewitsch gab dem Staats-TV ein wohl erzwungenes Interview. - Screenshot Twitter

Grosse Sorgen gibt es deswegen in der EU auch um das Schicksal des nach der Zwangslandung festgenommenen Bloggers. Protassewitsch räumte zuletzt in einem offenbar erzwungenen Geständnis ein, Massenproteste gegen Lukaschenko organisiert zu haben. Seine Mutter bezeichnete die im Staatsfernsehen ausgestrahlten Aussagen als Ergebnis von Folter.

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