EU-Kommission will Rückführung in Drittstaaten erleichtern
Die EU-Kommission will Asylverfahren beschleunigen und Rückführungen in sichere Drittstaaten erleichtern. Dafür soll schon eine kurze Durchreise ausreichen.

Im Bemühen um schnellere Asylverfahren will die EU-Kommission es vereinfachen, Schutzsuchende in Drittstaaten zurückzuschicken. Auch wenn sie dort nur kurz durchgereist sind. Bislang war nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben. Etwa durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt.
Künftig könne bereits ausreichen, dass die betroffene Person das Land auf der Flucht durchquert habe, bevor es die EU erreichte. Dies teilte die Brüsseler Behörde mit.
Neue Regeln für Rückführungen in sichere Drittstaaten
Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssen dem Vorschlag noch zustimmen. Ein ausreichender Bezug zu einem sicheren Drittstaat soll laut Kommission künftig auf zwei Arten bestehen.
Entweder die betroffene Person ist dort auf der Flucht durchgereist. Oder das EU-Land hat ein entsprechendes Abkommen mit dem Drittstaat geschlossen. In beiden Fällen könnte eine Rückführung möglich sein.
Ausgenommen davon sind unbegleitete Minderjährige. Bevor ein Mitgliedstaat solche Vereinbarungen abschliesst, soll er die Kommission und die anderen EU-Länder informieren. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten eigenständig Regelungen schaffen, die nicht den EU-Standards entsprechen.
Beschleunigung der Verfahren
Ziel ist es, dass Mitgliedstaaten Asylanträge leichter als unzulässig einstufen können. Und Schutzsuchende in Länder zurückschicken, in denen sie bereits effektiven Schutz erhalten könnten. So sollen Verfahren beschleunigt und die nationalen Asylsysteme entlastet werden.
Die Kommission betonte dabei, dass Grundrechte und rechtliche Garantien für Antragsteller gewahrt bleiben sollen. Ob ein Drittstaat als sicher gilt, hängt laut der Brüsseler Behörde unter anderem vom Schutz vor Zurückweisung, vom Zugang zu Asylverfahren und vom Fehlen ernsthafter Gefahren für Leben und Freiheit ab. Etwa aufgrund von Herkunft, Religion oder politischer Überzeugung.
Teil des EU-Migrationspakts
Ausserdem schlägt die Kommission vor, dass ein Einspruch gegen die Ablehnung eines Asylantrags künftig nicht mehr automatisch eine aufschiebende Wirkung hat. Das heisst: Auch wenn Betroffene rechtlich gegen eine Entscheidung vorgehen, könnten sie bereits zurückgeführt werden.
Damit sollen lange Verfahren und Blockaden vermieden werden. Der Vorschlag der Brüsseler Behörde ist Teil des Pakts für Migration und Asyl. Die Kommission setzt damit eine Verpflichtung um, das Konzept des sicheren Drittstaats bis Juni 2025 zu überprüfen.