Die Klage am Europäischen Gerichtshof gegen die Übernahme der Air Berlin wurde abgelehnt. Die Übernahme durch Easyjet und Lufthansa sei korrekt verlaufen.
Mehrere Flugzeuge von Air Berlin.
Mehrere Flugzeuge von Air Berlin. - Twitter/Blick
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Das Wichtigste in Kürze

  • Teile der insolventen Air Berlin wurden 2017 von Easyjet und Lufthansa übernommen.
  • Gegen diese Genehmigung legte die polnische Fluggesellschaft LOT Klage am EU-Gericht ein.
  • Die Klage gegen die Übernahme ist abgewiesen worden.

Die polnische Fluggesellschaft LOT hatte am Gericht der Europäischen Union (EuGH) Klage eingereicht. Dabei ging es um die Übernahme der Air Berlin. Air-Berlin-Teile sowie die Air-Berlin-Tochter LGW wurden durch Easyjet und Lufthansa übernommen. LOT hatte gegen entsprechende Genehmigungen der EU-Kommission von Ende 2017 geklagt, das Gericht wies diese jedoch ab.

Die Richter in Luxemburg wiesen die Argumentation ab, dass die Brüsseler Behörde Fehler bei ihrer Entscheidung gemacht habe. Laut Klage sollten die Beschlüsse für nichtig erklärt werden, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel beim EuGH eingelegt werden.

Air Berlin letzter Flug
Air Berlin letzter Flug - Keystone

Die EU-Wettbewerbshüter hatten vor knapp vier Jahren die Übernahme von Teilen der insolventen Air Berlin durch Easyjet ohne Auflagen genehmigt. Air Berlin hatte Mitte August 2017 Insolvenz angemeldet und wenige Monate später den Flugbetrieb eingestellt. Die EU-Kommission muss bei europaweit relevanten Zusammenschlüssen prüfen, ob Wettbewerbsverzerrungen oder Nachteile für Verbraucher entstehen könnten.

Im zweiten Fall hatte die Kommission die Übernahme von LGW durch die Lufthansa unter Auflagen genehmigt. Lufthansa wollte ursprünglich mit den Tochtergesellschaften LGW und Niki einen beträchtlichen Teil des Flugbetriebs von Air Berlin übernehmen. Die EU-Kommission äusserte allerdings Bedenken, dass auf mehreren Strecken Monopole entstehen könnten. Der EU-Kommission zufolge verzichtete Lufthansa daraufhin auf einen Teil der in Übernahmen vorgesehenen Start- und Landerechte, insbesondere am Flughafen Düsseldorf.

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