EU-Gelder: Drei Milliarden ohne Rechtsgrundlage ausgegeben

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Luxemburg,

Die EU vergibt jährlich Fördergelder in Milliardenhöhe. Nicht jeder Euro fliesst allerdings zu Recht. Rechnungsprüfer haben deswegen klare Erwartungen an die künftige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Nicht alle Gelder der EU landen dort, wo es sinnvoll oder rechtmässig ist. F. Foto: Uli Deck/dpa
Nicht alle Gelder der EU landen dort, wo es sinnvoll oder rechtmässig ist. F. Foto: Uli Deck/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Einsatz von EU-Geldern wird weiter in signifikantem Ausmass geschlampt oder getrickst.

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) kommt in seinem neuen Kontrollbericht zu dem Ergebnis, dass im vergangenen Haushaltsjahr geschätzt mehr als drei Milliarden Euro ohne Rechtsgrundlage ausgegeben wurden.

Dies entspricht bei den berücksichtigten Ausgaben von rund 121 Milliarden einer Fehlerquote von 2,6 Prozent.

Die Prüfer äusserten sich zur Veröffentlichung ihres Berichts dennoch zuversichtlich und verwiesen auf das grundsätzlich hohe Niveau des EU-Finanzmanagements in den vergangenen drei Jahren. Dies sei ein gutes Zeichen, kommentierte Rechnungshofpräsident Klaus-Heiner Lehne.

Raum für Verbesserungen gibt es seiner Meinung nach vor allem bei Regulierungen. Die künftige EU-Kommission unter Ursula von der Leyen solle bürokratische Hürden abbauen und bessere Kontrollmöglichkeiten schaffen, sagte Lehne.

Fehler passierten nach Angaben der Rechnungsprüfer unter anderem dadurch, dass nicht förderfähige Kosten erstattet wurden. Im Forschungsbereich wurden beispielsweise immer wieder zu hohe Personalkosten eingereicht. Bei der Kostenrückerstattung habe die geschätzte Fehlerquote bei 4,5 Prozent gelegen. Eine mögliche Ursache könnten auch die zum Teil komplexen Vorschriften sein, hiess es.

Insgesamt beliefen sich die EU-Ausgaben im Jahr 2018 auf rund 157 Milliarden Euro. Dies sind etwas mehr als zwei Prozent aller öffentlichen Ausgaben in Europa. Ein grosser Teil davon kommt der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der gemeinsamen Fischereipolitik und der Umwelt- und Klimapolitik zu Gute.

Der Rechnungshof zog in diesem Bereich eine Stichprobe von 251 Zahlungen und stellte bei der Prüfung 58 Fehler fest. Neben falschen Angaben zur Anzahl der Tiere oder zu den Flächen wurden zum Beispiel immer wieder Gelder für Tätigkeiten beantragt, die eigentlich nicht förderfähig waren. Ausserdem wurden Vergabevorschriften nicht beachtet.

Absichtlichen Betrug vermuteten die Prüfer nur selten. Fälle, bei denen es zumindest einen Anfangsverdacht gibt, leitet der Hof an die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde (Olaf) weiter - 2018 waren es neun Fälle.

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