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    EU entscheidet erst bis Dienstag über Einreise aus Drittstaaten ab 1. Juli

    AFP
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    Belgien,

    Die EU-Staaten ringen bis zuletzt um eine gemeinsame Linie zur teilweisen Aufhebung von Corona-Einreiseverboten für Drittstaaten ab dem 1. Juli.

    Flughafen München
    Flughafen München - AFP

    Das Wichtigste in Kürze

    • Schriftliches Verfahren zu Teilaufhebung von Corona-Beschränkungen gestartet.

    Die kroatische EU-Ratspräsidentschaft leitete nach AFP-Informationen am Montag ein schriftliches Zustimmungsverfahren zu der Frage ein, das erst am Dienstagmittag endet. Bei einer Annahme könnten die Einreiseverbote für 15 Länder aufgehoben werden, darunter China. Bestehen blieben sie aber für Staaten mit weiter hohen Infektionszahlen wie die USA, Brasilien und Russland.

    Die EU hatte wegen der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus im März für nicht unbedingt notwendige Besuche in der EU entschieden, die Einreise zu untersagen. Vor zwei Wochen hatte die EU-Kommission schliesslich eine schrittweise und abgestimmte Öffnung gegenüber Nicht-EU-Ländern ab dem 1. Juli empfohlen.

    Die EU-Länder verhandeln seit mehr als einer Woche darüber, wie dies umgesetzt werden soll. Einige Staaten hatten Zweifel daran, dass die aus China gemeldeten Infektionszahlen tatsächlich der Realität entsprechen und nicht tatsächlich höher liegen.

    In dem nun eingeleiteten schriftlichen Zustimmungsverfahren entscheiden die EU-Staaten mit qualifizierter Mehrheit. Für eine Annahme nötig sind 55 Prozent der Länder, die für 65 Prozent der Bevölkerung stehen.

    Ergebnis wäre bei einer Annahme, dass die Beschränkungen für folgende 15 Länder aufgehoben werden können: Algerien, Australien, China, Kanada, Georgien, Japan, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay. Voraussetzung ist aber, dass diese Länder ihrerseits Beschränkungen für die Einreise von EU-Bürgern beenden.

    Allerdings wäre der Beschluss zu den 15 Ländern auch nur eine Empfehlung der EU. Pflicht ist die Umsetzung für die Mitgliedstaaten nicht, weil Grenzöffnungen und -schliessungen in nationaler Kompetenz liegen.

    Die EU dringt jedoch auf ein abgestimmtes Vorgehen, damit Reisende aus Drittstaaten nicht über ein EU-Land einreisen und sich dann frei im europäischen Schengenraum bewegen können, obwohl andere Länder noch Beschränkungen haben. Denn sonst besteht das Risiko, dass einzelne EU-Regierungen an ihren Grenzen innerhalb der EU wieder Kontrollen einführen, um die Weiterreise zu verhindern.

    Hauptkriterium bei der nun zur Entscheidung vorgelegten Regelung ist die Zahl der Neuinfektionen. Die Beschränkungen können nur aufgehoben werden, wenn diese über 14 Tage nicht höher als 16 pro 100.000 Einwohner liegen und damit mindestens so niedrig wie in der EU selbst. Die USA als am stärksten von der Pandemie betroffenes Land sind von diesem Wert weit entfernt. Dort liegt die Zahl derzeit über 90.

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