Einheitliche Trinkgeldpauschalen in Österreich ab 2026 geplant
Österreichs Parlament hat den Weg für landesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen geebnet. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag wurde beschlossen.

In Österreich hat der Sozialausschuss des Parlaments den Weg für landesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen geebnet. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag wurde am Mittwoch mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen.
Bislang mussten auf Trinkgelder zwar keine Steuern, aber Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Durch die zunehmende Kartenzahlung sind die Trinkgeldeinnahmen in vielen Betrieben transparenter geworden, was teils zu hohen Nachforderungen der Sozialversicherung führte.
Pauschale soll Rechtssicherheit bringen
Einheitliche Pauschalen sollen nun für mehr Rechtssicherheit sorgen und die Berechnung der Beiträge vereinfachen.
Ab 2026 soll die Sozialversicherung je nach Branche, Tätigkeit und Arbeitszeit österreichweit gültige Pauschalen festlegen dürfen. Diese Werte gelten als Obergrenze für die Beitragspflicht.
Für das Hotel- und Gastgewerbe liegen bereits Vorschläge der Sozialpartner vor: Für Beschäftigte mit Inkasso sollen die Pauschalen 2026 bei 65 Euro, 2027 bei 85 Euro und 2028 bei 100 Euro monatlich liegen.
Vorgeschlagene Regelungen zur Auszahlung
Ohne Inkasso sind 45 Euro (2026/27) und 50 Euro (2028) vorgesehen. Ab 2029 sollen alle Pauschalen regelmässig valorisiert werden.
Dienstgeber müssen ihren Angestellten künftig Auskunft über die ausbezahlten Trinkgelder geben. Wird das Trinkgeld vom Arbeitgeber verteilt, muss er bis Ende Februar 2026 über den Verteilungsschlüssel informieren.
Vertreter der Regierungsparteien betonten, die Neuregelung bringe Rechtssicherheit. Die FPÖ hingegen forderte, Sozialleistungen auf Trinkgeld gänzlich abzuschaffen. FPÖ-Tourismussprecher Christoph Steiner riet, Trinkgeld künftig ausdrücklich als «Schenkung» zu übergeben, damit es vollständig bei den Beschäftigten bleibt.