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Deutsche Regierung fasst Beschlüsse für einfachere Abschiebungen

Keystone-SDA
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Deutschland,

Die deutsche Bundesregierung bringt eine weitere Reform zur Beschleunigung von Asylentscheidungen und Erleichterung von Abschiebungen auf den Weg.

Ein Mann wird von der Polizei abgeführt.
Die geplante Reform soll Asylentscheidungen für Menschen aus entsprechenden Staaten beschleunigen und Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber erleichtern. (Symbolbild) - Keystone

Das Kabinett der neuen deutschen Regierung hat eine weitere Reform auf den Weg gebracht, mit der der angekündigte Kurswechsel in der Migrationspolitik vorangetrieben werden soll. Es entschied nach Angaben des Bundespresseamts über eine Formulierungshilfe des Innenministeriums für die Koalitionsfraktionen zur Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer:

Demnach kann die Bundesregierung diese Einstufung künftig per Rechtsverordnung vornehmen – also ohne Zustimmung des Bundesrats. Denn in der Länderkammer haben Bundesländer mit Regierungsbeteiligung von Grünen und Linken in der Vergangenheit entsprechende Vorhaben blockiert.

Die geplante Reform soll Asylentscheidungen für Menschen aus diesen Staaten beschleunigen und Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber erleichtern. Möglich wird die Einstufung zusätzlicher Länder per Verordnung, weil sie sich nicht auf das in der deutschen Verfassung verankerte Recht auf Asyl für politisch Verfolgte erstrecken soll, das ohnehin nur sehr wenige Schutzsuchende zugesprochen bekommen.

Bei den meisten Asylbewerbern, die in Deutschland einen Schutzstatus erhalten, greift der Flüchtlingsschutz oder der sogenannte subsidiäre Schutz für Menschen, denen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

Erste Länder für Einstufung benannt

Im Koalitionsvertrag der christdemokratischen Schwesterparteien CDU und CSU mit der sozialdemokratischen SPD heisst es: «Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien.» Eine entsprechende Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten solle geprüft werden.

Gestrichen werden soll laut Kabinettsbeschluss zudem eine Vorschrift, wonach Menschen, die von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam betroffen sind, einen vom Staat bestellten Anwalt bekommen. Diese Verpflichtung war erst in der Zeit der Vorgängerregierung auf Drängen der Grünen ins Aufenthaltsrecht aufgenommen worden.

Sie gilt auch für Asylbewerber, die im sogenannten Dublin-Verfahren in einen anderen EU-Staat überstellt werden sollen und für die sogenannte Überstellungshaft angeordnet wurde. Die Reformpläne bedürfen noch der Zustimmung des Bundestags.

Kommentare

User #2094 (nicht angemeldet)

In der Schweiz gibt es dank der Härtefallregel für alle Straftäter eine Ausnahme!

User #4783 (nicht angemeldet)

Aber bestimmt nicht die Jetzige. Liar over Liar!

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