Merz hält an Asyl-Zurückweisungen trotz Gerichtsbeschluss fest
Nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts verteidigt Kanzler Merz die Zurückweisungen an deutschen Grenzen und verweist auf EU-Recht.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Zurückweisung von drei somalischen Asylsuchenden nach Polen nicht rechtens war. Die Entscheidung löste eine heftige Debatte in Berlin aus, wie die «Bild» berichtet.
Die Opposition fordert ein sofortiges Ende der Zurückweisungen an den Grenzen. Kanzler Friedrich Merz kündigte an, dass die Zurückweisungen an den deutschen Aussengrenzen fortgesetzt werden.
Er begründet dies mit der aktuellen Lage an den europäischen Aussengrenzen, so «n-tv». Die Bundesregierung werde die Kontrollen an den Binnengrenzen beibehalten, bis neue europäische Regeln greifen.
Asyldebatte spitzt sich unter Merz weiter zu
Die Grünen kritisieren das Vorgehen der Bundesregierung scharf. Fraktionschefin Britta Hasselmann bezeichnete die Zurückweisungen als rechtlich fragwürdig.

Merz betonte dagegen, das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin schränke die Handlungsspielräume nur geringfügig ein. Die Bundesregierung werde weiterhin im Rahmen des europäischen Rechts handeln, so der «Kurier».
Merz erklärte, die Massnahmen dienten dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Entlastung der Städte und Gemeinden. Die Debatte um die Asylpolitik bleibt damit hochaktuell.
Hintergrund und Ausblick
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hat die Diskussion um die deutsche Asylpolitik neu entfacht. Experten weisen darauf hin, dass Zurückweisungen an den Grenzen rechtlich umstritten sind.

Die Bundesregierung sieht sich in der Pflicht, die Ordnung und Sicherheit im Land zu gewährleisten. Die Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen werden laut Kanzler Merz vorerst weitergeführt.
Gleichzeitig wartet Bundesregierung auf eine Verbesserung der Lage durch neue europäische Regelungen. Die politische Debatte dürfte damit noch lange nicht beendet sein.