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Deutsche Regierung erwägt Ende der Corona-Notbremse zum 30. Juni

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Deutschland,

Im April verabschiedete die deutsche Regierung die Corona-Notbremse – nun erwägt sie ein Ende der Regelung.

Stuttgart
Eine Einlassbeschränkung in einem Stuttgarter Kaufhaus. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland sinken die Neuinfektionen mit dem Coronavirus.
  • Deshalb erwägt die Bundesregierung ein baldiges Ende der Corona-Notbremse.

Angesichts der deutlich sinkenden Corona-Ansteckungszahlen erwägt die Bundesregierung ein baldiges Ende der bundesweiten Notbremsen-Regelung.

Es gebe «aus heutiger Sicht die Tendenz, diese Notbremse mit dem 30. Juni auslaufen zu lassen», sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Zur Begründung verwies er auf die «sehr erfreuliche Entwicklung der letzten Wochen».

Angela Merkel
Angela Merkel spricht zu den Medien. - Screenshot/SRF

Der weitere Umgang mit der Bundesnotbremse sei aber «natürlich abhängig von der pandemischen Entwicklung», fügte Seibert hinzu. Die derzeit gültige Regelung zur Bundesnotbremse ist bis 30. Juni befristet und müsste vom Parlament verlängert werden, wenn sie weiter gelten soll.

Notbremse im April verabschiedet

Die Notbremse wurde im April verabschiedet mit dem Ziel, in Gebieten mit hoher Corona-Inzidenz bundesweit einheitliche Vorgaben für Corona-Schutzmassnahmen durchzusetzen. Dazu zählen Regelungen zu Ausgangssperren und zu Kontaktbeschränkungen.

Sympathien für ein Auslaufen der Bundesnotbremse gibt es auch in der CDU-Führung. «Ich persönlich sehe keinen Grund, dass die Notbremse weiter notwendig ist», sagte CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak nach den Gremiensitzungen seiner Partei mit Blick auf das Auslaufen der Regelung Ende Juni. Er erwarte für die kommende Tage eine Entscheidung der Bundesregierung.

Unabhängig davon muss das Parlament bis Ende Juni auch über das Fortgelte der epidemischen Lage von nationaler Tragweite entscheiden. Diese ist Grundlage für zahlreiche Rechtsvorschriften in Verbindung mit der Pandemie wie Eindämmungs- oder auch Impfverordnungen. Hier gilt daher eine Verlängerung als wahrscheinlich.

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