Eine gehörlose Deutsche (37) muss ihre Wohnung in der Region Halle räumen. Zwei Nachbarinnen beschwerten sich bis vor Gericht über Lärm.
Sex Coronavirus
Eine Deutsche muss aus ihrer Wohnung ausziehen. Ihre Nachbarinnen beschwerten sich über zu laute Sexgeräusche. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Deutsche kriegt von ihrem Vermieter eine ausserordentliche Kündigung.
  • Nachbarinnen hatten sich über zu laute Sexgeräusche beschwert.
  • Das Amtsgericht gab der Räumungsklage statt, die Betroffene ficht das Urteil an.
Ad

In Deutschland sorgt ein Gerichtsentscheid für Aufsehen. Eine Frau muss ihre Wohnung räumen. Der Grund? Zwei Nachbarinnen beschwerten sich über ihre lauten Sexgeräusche, wie die «Bild»-Zeitung schreibt.

Die betroffene Frau bezeichnet sich gegenüber dem Medium als «taubstumm». Schon seit ihrer Geburt könne sie nichts hören. Den beiden Nachbarinnen im Alter von 37 und 73 Jahren war ihr Liebesleben offenbar ein Dorn im Auge.

Sie hätten penibel Buch geführt über alle Männerbesuche bei ihr. Schliesslich reichten sie ihre Beschwerden an die Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG), der Vermieterin der Frau, weiter.

Fristlose Kündigung

Die HWG reagierte zunächst mit einer Abmahnung. Schliesslich folgte eine fristlose Kündigung – wegen «nachhaltiger Störung des Hausfriedens». Der Fall landete vor Gericht, wo zuungunsten der Mieterin entschieden wurde.

orgasmus
Zu lauter Sex! Eine deutsche Frau muss auf Anordnung der Justiz ihre Wohnung räumen. (Symbolbild)
Sex Symbolbild SP Frauen
Nachbarinnen beschwerten sich über die Geräusche beim Liebesakt. (Symbolbild)
taubstumm
Kurios: Die betroffene Frau bezeichnet sich selber als «taubstumm».
Richter
Der zuständige Richter gab der Räumungsklage statt. (Symbolbild)
miete
Die 37-Jährige muss ihre Wohnung innert einer Frist räumen. Die Betroffene fechtet das Urteil an. (Symbolbild)

Werner Budtke, Sprecher des Amtsgerichts, bestätigt: «Das Urteil wurde am 9. Januar verkündet und drei Tage später zugestellt. Ab diesem Datum läuft die vierwöchige Rechtsmittelfrist.»

«Höre aufgrund meiner Behinderung nicht, wie laut es ist»

Gegenüber der «Bild»-Zeitung äussert sich die Betroffene schriftlich: «Es fing damit an, dass man sich wegen meines Kaninchenstalls auf dem Balkon beschwerte, den habe ich dann abgeschafft.» Ihre Nachbarinnen wären ihr sogar hinterherlaufen, wenn sie einkaufen ging.

Hatten Sie schon einmal Probleme mit Ihrem Vermieter?

Generell habe sie nicht mit jedem Mann Sex, der sie besucht. «Ich verkaufe viele Sachen über Ebay und Kleinanzeigen. Aber wenn ich mal Sex habe, dann höre ich aufgrund meiner Behinderung nicht, wie laut es ist. Das geht meine Nachbarinnen allerdings auch nichts an.»

Das Urteil akzeptiert die gehörlose Frau darum nicht. Sie habe nicht vor, ihre Wohnung zu verlassen, und werde die Entscheidung des Gerichts anfechten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GerichtAugeEbay