Der neue Monat bringt nicht nur ein frisches Kalenderblatt, sondern auch unter anderem gesetzliche Änderungen. Für Verbraucher springt dabei einiges heraus. Unklar ist bisher, ob zum Jahreswechsel geböllert werden darf.
Bald dürfen sich Telekommunikationsverträge nach einer zweijährigen Laufzeit nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit verlängern. Diese und weitere Änderungen bringt der Dezember. Foto: Christin Klose/dpa-tmn/Archiv
Bald dürfen sich Telekommunikationsverträge nach einer zweijährigen Laufzeit nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit verlängern. Diese und weitere Änderungen bringt der Dezember. Foto: Christin Klose/dpa-tmn/Archiv - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Handyvertrag verlängert sich nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit, die Bahn ändert den Fahrplan - und was ist eigentlich mit dem Silvesterfeuerwerk? Ein Überblick über die Neuregelungen im Dezember:
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Internetgeschwindigkeit

Wenn das Internet nicht so schnell ist wie vom Anbieter versprochen, hat der Kunde künftig das Recht, weniger zu bezahlen. Falls zum Beispiel nachweislich nur 50 statt der zugesagten 100 Mbit/s bereitgestellt werden, gibt es ein Minderungsrecht von 50 Prozent.

Alternativ können die Kunden den Vertrag ohne Kündigungsfrist kündigen. Bei einem kompletten Internet-Ausfall winkt dem Verbraucher ausserdem eine Entschädigung, wenn die Störung nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen beseitigt ist.

Fahrplanwechsel

Bei der Deutschen Bahn gilt ab dem 12. Dezember der . Zu den wichtigsten Neuerungen gehören weitere ICE-Sprinter-Züge, die Grossstädte schneller verbinden, zum Beispiel dreimal täglich zwischen Köln und Berlin ohne Zwischenhalt. Zudem gibt es neue Verbindungen ins Ausland, darunter Nachtzüge.

Privatsphäre im Netz

Am 1. Dezember tritt ein in Kraft, das den Umgang mit Datenanfragen im Internet vereinfachen und das digitale Erbe sichern soll. Kernpunkt ist die Idee, dass Nutzer auf ihrem Gerät künftig an einer zentralen Stelle über den Zugang zu ihren Informationen entscheiden können.

Vertragslaufzeiten

Telekommunikationsverträge dürfen sich nach einer zweijährigen Vertragslaufzeit nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit verlängern. Stattdessen müssen sie nach einer Verlängerung monatlich kündbar sein. Darüber hinaus sind die Anbieter nun vor Vertragsabschluss verpflichtet, einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von maximal einem Jahr anzubieten.

Pfändungsschutz

Verschuldete Verbraucher bekommen ab dem 1. Dezember mehr Möglichkeiten, Geld auf einem anzusparen. So wird die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchten, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert. Dadurch sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können.

Feuerwerk

Ob wieder Strassenfeuerwerk für Jedermann möglich ist? 2020 wurde der Kauf von Feuerwerkskörpern in ganz Deutschland wegen Corona verboten, zusätzlich richteten manche Städte Verbotszonen ein. Dieses Jahr sollte das unbedingt wieder so sein, fordern Umweltschützer, Tierschützer, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und einige Ärzte.

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