Cum-Ex: Warburg Bank legt Verfassungsbeschwerde ein

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    Deutschland,

    Der Bundesgerichtshof hatte vor wenigen Monaten die Deklaration der «Cum-Ex»-Geschäfte als Steuerhinterziehung bestätigt. Doch die Hamburger Warburg Bank will das Urteil nicht so stehen lassen.

    Der Haupteingang des Bankhauses in Hamburg. Foto: Axel Heimken/dpa
    Der Haupteingang des Bankhauses in Hamburg. Foto: Axel Heimken/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die in die «Cum-Ex»-Affäre verwickelte Warburg Bank und ihre Eigentümer Max Warburg und Christian Olearius haben Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eingelegt.

    In dem Ende Juli gesprochenen Urteil hatte der BGH einen Spruch des Landgerichts Bonn gegen zwei Ex-Börsenhändler aus London bestätigt und damit erstmals höchstrichterlich die Strafbarkeit sogenannter Cum-Ex-Geschäfte festgestellt. Dabei seien Warburg und Olearius in ihren durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Rechten verletzt worden, sagte Anwalt Peter Gauweiler am Freitag vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Deshalb sei am Donnerstag Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden.

    Kein Schuldeingeständnis

    Den Bankeigentümern sei in dem Urteil das Grundrecht auf ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung verweigert worden, da darin insbesondere in Bezug auf Olearius «abschliessende Festlegungen zu dessen angeblicher strafrechtlicher Schuld» enthalten seien, ohne dass diese zuvor in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt worden sei, sagte Gauweiler.

    Der BGH hatten entschieden, dass bei «Cum-Ex»-Geschäften der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist, und zudem bestätigt, dass die Warburg Bank mehr als 176 Millionen Euro zurückzahlen muss. Das Hamburger Bankhaus hatte die Forderungen zwischenzeitlich bereits beglichen, ohne dass damit ein Schuldeingeständnis verbunden gewesen sei, wie die Bank stets betont hatte. Auch hatte sie angekündigt, weiter gegen die Steuerbescheide vorgehen zu wollen.

    Die Bank und ihre Eigentümer forderten in ihrer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nun die Aufhebung des BGH-Urteils und die Rücküberweisung an den Bundesgerichtshof, sagte Gauweiler.

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