Coronavirus: Ungeimpfte können wieder zum Shoppen nach Deutschland

    Etienne Sticher
    Etienne Sticher

    Deutschland,

    Nach einem Gerichtsurteil lockert Baden-Württemberg die Massnahmen. Nun reicht wieder ein negativer Test auf das Coronavirus.

    Corona
    In Baden-Württemberg gilt im Handel wieder die 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • In Baden-Württemberg gilt in Geschäften wieder die 3G-Regel.
    • Ungeimpfte Einkaufstouristen müssen in der Gastronomie aber draussen sitzen.
    • Das Bundesland reagiert damit auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts.

    Gute Nachrichten für alle Schweizer, die in Deutschland einkaufen: Im Bundesland Baden-Württemberg gilt in den Geschäften nur noch die 3G-Regel. Mit einem negativen Test auf das Coronavirus dürfen Einkaufs-Touristen die Läden betreten.

    Bis vor Kurzem galt in Geschäften, die nicht den täglichen Bedarf decken, die 2G-Regel: Nur wer gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen war, durfte beispielsweise in Kleider- und Elektronikläden. Neu ist der Zugang auch mit einem aktuellen Schnelltest erlaubt.

    Tourismus
    Schweizer Einkaufstouristen invadieren das grenznahe Ausland. (Symbolbild) - kosmo.at

    Alle Massnahmen wurden für den Handel in Baden-Württemberg aber nicht aufgehoben. So gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Dabei muss ein Mund-Nasen-Schutz des Standards FFP2, KN95 oder N95 getragen werden, Stoff- oder OP-Masken reichen nicht. Die Landesregierung argumentiert, dass diese Maskentypen einen besseren Schutz bieten.

    In der Gastronomie von Baden-Württemberg wurde ebenfalls gelockert: von 2G+ zu 2G. Geimpfte und Genesene brauchen nun keinen Test mehr, Personen, die nur getestet sind, dürfen nur im Freien bedient werden.

    Gehen Sie zum Einkaufen nach Deutschland?

    Baden-Württemberg ist vom Verwaltungsgericht in Mannheim zu den Lockerungen gezwungen worden. Vorschriften, die unabhängig von den Hospitalisierungen sind, stünde nicht im Einklang mit dem Bundesgesetz und seien deshalb voraussichtlich rechtswidrig.

    Die Regierung kehrt wegen des Urteils wieder zum Stufenplan zurück. Sollten die Hospitalisierungen aber wieder zunehmen, könnte eine Rückkehr zu 2G und 2G+ stattfinden.

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