EU

Chef des EU-Rechnungshofs verteidigt sich gegen Vorwürfe

Keystone-SDA
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Belgien,

Der Chef des Europäischen Rechnungshofs, Klaus-Heiner Lehne, hat sich gegen Vorwürfe verteidigt, zusammen mit anderen Beschäftigten seiner Behörde Geld aus den europäischen Staatskassen für Schein-Wohnsitze erhalten zu haben. «Der Rechnungshof weist die Behauptungen zu angeblich fiktiven Residenzen zurück», sagte Lehne am Dienstag in einer Anhörung vor dem Haushaltskontrollausschuss des Europaparlaments. Dies gelte auch für Unterstellungen, dass Zulagen rechtswidrig bezahlt worden seien. Mehrere Abgeordnete forderten eine unabhängige Untersuchung.

Klaus-Heiner Lehne, Präsident des Europäischen Rechnungshofes.
Klaus-Heiner Lehne, Präsident des Europäischen Rechnungshofes, kritisiert die Bankenaufsicht der EZB. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anschuldigungen sind für den Rechnungshof und seinen Chef ernst.

Die Behörde wacht als Hüterin der EU-Finanzen eigentlich darüber, dass das Geld der Europäischen Union korrekt ausgegeben wird. Nach einem Bericht der französischen Zeitung «Libération» erhielten Angestellte des Rechnungshofs jedoch Wohngeld in Luxemburg, obwohl sie in Wahrheit gar nicht dort wohnten. Die 27 Rechnungsprüfer sind eigentlich verpflichtet, permanent im teuren Grossherzogtum zu wohnen. Als Ausgleich bekommen sie eine Pauschale von mehr als 3000 Euro pro Monat.

«Libération» entdeckte nach eigenen Recherchen etwa eine Luxemburger Wohnung, in der Lehne und andere Angestellte des Rechnungshofs gemeinsam gemeldet seien. Der ehemalige CDU-Europaabgeordnete verbringe die meiste Zeit in Düsseldorf, habe aber seit 2014 mehr als 325 000 Euro an Wohnzulagen erhalten, schrieb die Zeitung. Mindestens acht andere Mitglieder des Rechnungshofs hielten sich ebenfalls nur selten in Luxemburg auf.

Lehne wies die Vorwürfe zurück. Er pendele am Wochenende nach Düsseldorf, da dort seine Familie wohne. «Es ist meine Privatsache, wo und mit wem ich in Luxemburg lebe», sagte er. Zugleich kündigte er an, aktuelle Nachweise über Residenzverhältnisse der Angestellten und Anwesenheitsregister der Sitzungen nachreichen zu lassen.

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