Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Zucker im Wein
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am Donnerstag(10.00 Uhr) klären, ob ein «Qualitätswein» mit Zucker gesüsst werden darf.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hatte zunächst eine Prüfnummer für Qualitätswein erteilt, dies aber nach einer Prüfung zurückgenommen..
Konkret geht es um einen Rieslingwein des Jahrgangs 2014 aus Rheinland-Pfalz. (Az: 3 C 6.18)
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hatte zunächst eine Prüfnummer für Qualitätswein erteilt, dies aber nach einer Prüfung zurückgenommen. Zulässig sei der Zusatz von Zucker nur, um den Alkoholgehalt zu erhöhen. Hier sei aber nicht der gesamte zugesetzte Zucker vergoren und Zucker demnach auch zur Süssung eingesetzt worden. Dagegen klagt der Inhaber des Weinguts.










