Bundestag lockert Datenschutz für Kleinbetriebe

DPA
DPA

Deutschland,

Bisher mussten Betriebe mit einer Grösse ab zehn Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen. Dieses Gesetzt hat der Deutsche Bundestag jetzt geändert.

Nach einer Novellierung der Datenschutz-Vorgaben für Kleinunternehmen müssen Betriebe nun mindestens 20 Mitarbeiter habe, bevor sie einen Datenschutzbeauftragen benennen müssen. Foto: Michael Kappeler/dpa
Nach einer Novellierung der Datenschutz-Vorgaben für Kleinunternehmen müssen Betriebe nun mindestens 20 Mitarbeiter habe, bevor sie einen Datenschutzbeauftragen benennen müssen. Foto: Michael Kappeler/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Trotz massiver Kritik sollen die Datenschutz-Vorgaben für Kleinunternehmen gelockert werden.

Der Bundestag verabschiedete in der Nacht zum Freitag ein Gesetz, mit dem die Schwelle, ab der Betriebe einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen, von 10 auf 20 Mitarbeiter steigt.

Befürworter sehen darin eine Massnahme zum Bürokratieabbau, von der 90 Prozent der Handwerksbetriebe profitierten. Viele Datenschützer reagierten jedoch empört. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz warnte sogar, der Schaden für die Wirtschaft sei grösser als der Nutzen. Bevor die Neuregelung treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Kommentare

Weiterlesen

WM
288 Interaktionen
Party der Strasse
feuerwerke
61 Interaktionen
Hitzewelle

MEHR IN NEWS

New York Manhattan
Einsturzgefahr
Heli
Guttannen BE
Kopenhagen
2 Interaktionen
Laut «Economist»

MEHR AUS DEUTSCHLAND

München
2 Interaktionen
Deutschland
Rheinmetall
1 Interaktionen
Neues System
Uni Fribourg
2 Interaktionen
Mit Licht
Christian Würtz
1 Interaktionen
Deutschland