Bundestag beendet Wahlausschluss von Behinderten

DPA
DPA

Deutschland,

Behinderte Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, bleiben nicht länger pauschal von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen.

In einer Briefwahlstelle in Berlin nutzt ein Mann sein Stimmrecht zur Europawahl 2019. Foto: Jörg Carstensen
In einer Briefwahlstelle in Berlin nutzt ein Mann sein Stimmrecht zur Europawahl 2019. Foto: Jörg Carstensen - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland, für die ein Gericht einen Betreuer in allen Lebensbereichen bestellt hat, etwa weil sie psychisch oder geistig beeinträchtigt sind.

Die bisher gültigen Wahlrechtsausschlüsse wurden am frühen Freitagmorgen vom Bundestag aufgehoben. Für die bevorstehende Europawahl kommt diese Reform zwar zu spät - aber auf Antrag dürfen die Betroffenen trotzdem schon am 26. Mai wählen, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Monat einem entsprechenden Eilantrag stattgegeben hatte.

Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland, für die ein Gericht einen Betreuer in allen Lebensbereichen bestellt hat, etwa weil sie psychisch oder geistig beeinträchtigt sind.

Ihr genereller Wahlausschluss war im Februar vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden. Vollbetreuten Behinderten wird deshalb nun ebenso das Wahlrecht zuerkannt wie Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Auch sie durften bislang nicht zur Wahl gehen.

Kommentare

Weiterlesen

Mikrowohnung Opfikon-Glattbrugg
58 Interaktionen
50m2
Badi
295 Interaktionen
Zoff in Badi

MEHR IN NEWS

trump
Dank USA
Jean Scarcella
Missbrachsskandal

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Thomas Rabe
3 Interaktionen
TV
anna heiser
5 Interaktionen
Anna Heiser
Dürren
9 Interaktionen
Klimawandel
Rechtsschutz
11 Interaktionen
Studie