Hersteller von bestimmten Produkten aus Einwegplastik müssen in Zukunft in einen Fonds einzahlen. Der soll für die Reinigung von Parks und Strassen verwendet werden.
Plastikproduzenten müssen künftig eine Sonderabgabe zahlen.
Plastikproduzenten müssen künftig eine Sonderabgabe zahlen. - Felix Kästle/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Plastikproduzenten müssen künftig eine Sonderabgabe für Produkte wie Getränkebecher, Plastiktüten oder auch Tabakfilter und Luftballons zahlen.

Der Bundesrat hat am Freitag ein entsprechendes, vom Bundestag schon beschlossenes Gesetz gebilligt. Demnach müssen die Hersteller bestimmter Produkte aus Einwegplastik in einen staatlichen Fonds einzahlen, um Städte und Gemeinden bei der Reinigung von Strassen und Parks finanziell zu entlasten.

Jährlich sollen so 400 Millionen Euro zusammenkommen, die in die Kassen der Kommunen fliessen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie gegen die Verschmutzung durch Einwegplastik aus dem Jahr 2019, die nun in deutsches Recht umgesetzt wird.

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