Bundesgerichtshof urteilt über Nutzung von Promifotos zum Ködern von Lesern

    AFP
    AFP

    Deutschland,

    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr) in zwei Fällen über die Nutzung von Prominentenfotos zum Ködern von Lesern.

    Bundesgerichtshof
    Bundesgerichtshof - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im ersten Fall schrieb «TV Movie» auf Facebook: «Einer dieser Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen.» Es ging um Roger Willemsen, doch auf dem Foto waren vier Fernsehmoderatoren zu sehen - darunter Jauch, der vor Gericht zog..

    Der Moderator Günther Jauch und der Schauspieler Sascha Hehn klagen, weil Medien ein Facebook-Posting beziehungsweise ein Gewinnspiel mit Bildern der Prominenten bestückten. (Az. I ZR 120/19 und I ZR 207/19)

    Im ersten Fall schrieb «TV Movie» auf Facebook: «Einer dieser Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen.» Es ging um Roger Willemsen, doch auf dem Foto waren vier Fernsehmoderatoren zu sehen - darunter Jauch, der vor Gericht zog. Im zweiten Fall bebilderte die «Bild am Sonntag» ein Urlaubslotto mit einem Foto des damaligen «Traumschiff»-Kapitäns Hehn, der ebenfalls klagte. Beide Male urteilte das Oberlandesgericht Köln in der Berufung zugunsten der Prominenten, liess aber jeweils die BGH-Revision zu.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Martin Bäumle AKW Leibstadt
    3'186 Interaktionen
    AKW-Wirbel
    a
    Frankreich brennt

    MEHR IN NEWS

    Sirnach TG
    Sirnach TG
    1 Interaktionen
    Leipzig
    Wagenhausen TG
    Wagenhausen TG

    MEHR AUS DEUTSCHLAND

    Bundesliga
    Muheim-Hammer
    Putin
    48 Interaktionen
    Berlin
    merino
    Splitter im Sitz
    Frankfurt
    8 Interaktionen
    Städtereise