Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr) in zwei Fällen über die Nutzung von Prominentenfotos zum Ködern von Lesern.
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Bundesgerichtshof - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Im ersten Fall schrieb «TV Movie» auf Facebook: «Einer dieser Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen.» Es ging um Roger Willemsen, doch auf dem Foto waren vier Fernsehmoderatoren zu sehen - darunter Jauch, der vor Gericht zog..
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Der Moderator Günther Jauch und der Schauspieler Sascha Hehn klagen, weil Medien ein Facebook-Posting beziehungsweise ein Gewinnspiel mit Bildern der Prominenten bestückten. (Az. I ZR 120/19 und I ZR 207/19)

Im ersten Fall schrieb «TV Movie» auf Facebook: «Einer dieser Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen.» Es ging um Roger Willemsen, doch auf dem Foto waren vier Fernsehmoderatoren zu sehen - darunter Jauch, der vor Gericht zog. Im zweiten Fall bebilderte die «Bild am Sonntag» ein Urlaubslotto mit einem Foto des damaligen «Traumschiff»-Kapitäns Hehn, der ebenfalls klagte. Beide Male urteilte das Oberlandesgericht Köln in der Berufung zugunsten der Prominenten, liess aber jeweils die BGH-Revision zu.

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