Bundesarbeitsgericht prüft rückwirkende Urlaubsvergütung eines Heimarbeiters

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt prüft heute (09.45 Uhr), inwieweit Heimarbeitnehmer Ansprüche aus nicht genommenem Urlaub noch rückwirkend geltend machen können.

Justitia
Justitia - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Inzwischen steht rechtskräftig fest, dass ein Heimarbeitsverhältnis bestand, das Ende April 2016 beendet wurde..

Der Kläger war 1989 als Bauingenieur und Programmierer eingestellt worden und arbeitete seit 1992 von zuhause aus. Urlaub und Arbeit an Feiertagen wurden danach nicht mehr bezahlt. Einen Antrag auf bezahlten Urlaub für 2013 lehnte der Arbeitgeber ab.

Inzwischen steht rechtskräftig fest, dass ein Heimarbeitsverhältnis bestand, das Ende April 2016 beendet wurde. Für die Zeit von 2013 bis 2016 fordert der Bauingenieur Urlaubs- und auch Feiertagsvergütung nach. (Az: 9 AZR 41/19)

Kommentare

Weiterlesen

WEURO 2025 Spanien Schweiz
263 Interaktionen
EM-Viertelfinal-Out
Zürich HB
268 Interaktionen
«Wahnsinn»

MEHR IN NEWS

el salvador
Verlegung
Banden-Gewalt
1 Interaktionen
Drohnen & Raketen

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Eintracht Frankfurt
1 Interaktionen
Engländer dran
Blutbildung
36 Interaktionen
Statt Blutspende
Stuttgart 21
7 Interaktionen
Megaprojekt
Zugspitze
14 Interaktionen
Treffen in Deutschland