Bundesarbeitsgericht prüft rückwirkende Urlaubsvergütung eines Heimarbeiters

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt prüft heute (09.45 Uhr), inwieweit Heimarbeitnehmer Ansprüche aus nicht genommenem Urlaub noch rückwirkend geltend machen können.

Justitia
Justitia - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Inzwischen steht rechtskräftig fest, dass ein Heimarbeitsverhältnis bestand, das Ende April 2016 beendet wurde..

Der Kläger war 1989 als Bauingenieur und Programmierer eingestellt worden und arbeitete seit 1992 von zuhause aus. Urlaub und Arbeit an Feiertagen wurden danach nicht mehr bezahlt. Einen Antrag auf bezahlten Urlaub für 2013 lehnte der Arbeitgeber ab.

Inzwischen steht rechtskräftig fest, dass ein Heimarbeitsverhältnis bestand, das Ende April 2016 beendet wurde. Für die Zeit von 2013 bis 2016 fordert der Bauingenieur Urlaubs- und auch Feiertagsvergütung nach. (Az: 9 AZR 41/19)

Kommentare

Weiterlesen

Beatrice Pilloud Nicolas Féraud
18 Interaktionen
Walliser «Filz»
X
696 Interaktionen
Laut USA

MEHR IN NEWS

Lawinen
7 Interaktionen
Bei steigendem Tempo
baum
54 Interaktionen
Zu wenig Wasser
ice
Selbsverteidigung?
Goldach SG

MEHR AUS DEUTSCHLAND

lufthansa
1 Interaktionen
Partnerschaft
Gefrorener Bodensee
7 Interaktionen
Schlittschuh-Spass
linke
16 Interaktionen
Fraktionsklausur
17 Interaktionen
Berlin