Bundesarbeitsgericht entscheidet über Abgeltung nicht genommenen Urlaubs
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entscheidet heute (9.30 Uhr), inwieweit Arbeitgeber nicht genommenen Urlaub auch dann finanziell abgelten müssen, wenn der Arbeitnehmer nie Urlaub beantragt hat.

Das Wichtigste in Kürze
- Im November hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass umgekehrt der Arbeitgeber Urlaub anbieten muss..
Im Streitfall geht es um einen befristet eingestellten Wissenschaftler, der nach eigenen Angaben wegen eng getakteter Projekttermine gar keinen Urlaub mehr nehmen konnte und deshalb auch nicht beantragt hat.
Im November hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass umgekehrt der Arbeitgeber Urlaub anbieten muss. Nach diesen Vorgaben muss nun das BAG abschliessend entscheiden. (Az: 9 AZR 541/15)