Der AfD-Politiker Björn Höcke steht in der kommenden Woche in Halle (D) vor Gericht. Es geht um den Vorwurf der Volksverhetzung. Jetzt sogar um zwei Fälle.
Höcke
Björn Höcke im Thüringer Landtag. Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein. - Martin Schutt/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der AfD-Politiker Björn Höcke wird vor dem Landgericht in Halle angeklagt.
  • Er soll die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben.
  • Höcke soll gewusst haben, dass dies verboten ist.
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Der Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle ist um einen Anklagepunkt erweitert worden. Vom 18. April an muss sich der Thüringer AfD-Landeschef in zwei Fällen wegen des Verwendens von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation verantworten. Das teilte das Landgericht Halle am Freitag mit.

Laut Anklage soll er die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP «Alles für Deutschland!» auch bei einer Veranstaltung der AfD in Gera im vergangenen Dezember verwendet haben. Die SA war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP.

Dabei soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil der Losung «Alles für» selbst ausgesprochen haben. Durch Gesten soll er das Publikum animiert haben, «Deutschland» zu rufen.

Verfassungsschutz stuft Höcke als Rechtsextremisten ein

Laut dem weiteren Anklagepunkt soll der AfD-Politiker die verbotene Losung am 29. Mai 2021 in einer Rede im anhaltischen Merseburg (Saalekreis) zudem komplett verwendet haben.

Er soll demnach gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel um einen verbotenen Ausspruch handelt. Dieser lautet: «Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland». Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt seine Partei als gesichert rechtsextrem.

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