BGH-Urteil zum Streit um Rhytmusschnipsel der Elektrogruppe Kraftwerk erwartet
In dem seit Jahren andauernden Streit zwischen der Elektrogruppe Kraftwerk und dem Hiphoproduzenten Moses Pelham um eine kurze Rhythmussequenz will der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (09.30 Uhr) sein Urteil verkünden.

Das Wichtigste in Kürze
- In einem ersten Verfahren untersagte der BGH 2012 den Vertrieb von «Nur mir»..
In dem grundsätzliche Fragen des Urheberrechts und der Kunstfreiheit berührenden Rechtsstreit geht es um eine zweisekündige Sequenz aus dem Kraftwerk-Lied «Metall auf Metall», welche Pelham 1997 kopierte und für das Lied «Nur mir» der Rapperin Sabrina Setlur verwendete. Zwei Kraftwerk-Musiker sahen dadurch ihr Urheberrecht verletzt. (Az. I ZR 115/16)
In einem ersten Verfahren untersagte der BGH 2012 den Vertrieb von «Nur mir». Das Bundesverfassungsgericht hob dieses Urteil aber 2016 auf. Das Kopieren und Weiterverarbeiten kurzer Musikpassagen, das sogenannte Sampling, sei durch die Kunstfreiheit gedeckt. Im vergangenen Jahr stimmte dem der Europäische Gerichtshof in Luxemburg nur teilweise zu. Es komme auch darauf an, inwieweit die genutzte Passage erkennbar geblieben sei. Nun muss der Bundesgerichtshof in dem Fall erneut entscheiden.