BGH prüft Schadenersatzklage nach schwerem Unfall an Stacheldrahtabsperrung

AFP
AFP

Deutschland,

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Donnerstag (11.00 Uhr) eine Schadenersatzklage nach einem schweren Fahrradunfall, bei dem ein früherer Bundeswehroffizier in eine Stacheldrahtabsperrung auf einem Feldweg stürzte.

Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Bundesgerichtshof in Karlsruhe - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der heute pflegebedürftige Kläger war im Juni 2012 auf einer Mountainbiketour in der Nähe von Hamburg unterwegs..

Der Mann ist nach einem Bruch des Halswirbels querschnittsgelähmt. Der ehemalige Offizier und die Bundesrepublik Deutschland als sein Dienstherr werfen der Gemeinde, in dem der Feldweg liegt, sowie zwei Jagdpächtern eine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht vor. (Az. III ZR 250/17 und 251/17)

Der heute pflegebedürftige Kläger war im Juni 2012 auf einer Mountainbiketour in der Nähe von Hamburg unterwegs. Er stürzte auf dem Feldweg kopfüber in eine Absperrung aus Holzlatten und Stacheldraht, die bereits Ende der 80er Jahre durch den damaligen Jagdpächter mit Zustimmung der Gemeinde errichtet worden war. Er verlangt ein Schmerzensgeld von mindestens einer halben Million Euro. Die Bundesrepublik verlangt Schadenersatz unter anderem für Versorgungsleistungen und Behandlungskosten in Höhe von fast 600.000 Euro. Das Landgericht Lübeck wies die Klagen zunächst ab. Das Oberlandesgericht Schleswig gab diesen nur teilweise statt, weil es auch ein Mitverschulden des Manns sah.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

öv
73 Interaktionen
ÖV-Ärger
Mietzins
121 Interaktionen
Neue Zahlen zeigen

MEHR IN NEWS

Giswil OW
Kantonspolizei Obwalden
Giswil OW
Dorfbeck in Toffen
Toffen

MEHR AUS DEUTSCHLAND

de
5 Interaktionen
WM-Tests
sdf
7 Interaktionen
Wie Crans-Montana
merz Ahmed al-Scharaa
37 Interaktionen
Ohne Aufenthaltstitel
otto addo wm 2026
2 Interaktionen
Deutschland-Pleite