BGH prüft Schadenersatzklage nach schwerem Unfall an Stacheldrahtabsperrung
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Donnerstag (11.00 Uhr) eine Schadenersatzklage nach einem schweren Fahrradunfall, bei dem ein früherer Bundeswehroffizier in eine Stacheldrahtabsperrung auf einem Feldweg stürzte.

Das Wichtigste in Kürze
- Der heute pflegebedürftige Kläger war im Juni 2012 auf einer Mountainbiketour in der Nähe von Hamburg unterwegs..
Der Mann ist nach einem Bruch des Halswirbels querschnittsgelähmt. Der ehemalige Offizier und die Bundesrepublik Deutschland als sein Dienstherr werfen der Gemeinde, in dem der Feldweg liegt, sowie zwei Jagdpächtern eine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht vor. (Az. III ZR 250/17 und 251/17)
Der heute pflegebedürftige Kläger war im Juni 2012 auf einer Mountainbiketour in der Nähe von Hamburg unterwegs. Er stürzte auf dem Feldweg kopfüber in eine Absperrung aus Holzlatten und Stacheldraht, die bereits Ende der 80er Jahre durch den damaligen Jagdpächter mit Zustimmung der Gemeinde errichtet worden war. Er verlangt ein Schmerzensgeld von mindestens einer halben Million Euro. Die Bundesrepublik verlangt Schadenersatz unter anderem für Versorgungsleistungen und Behandlungskosten in Höhe von fast 600.000 Euro. Das Landgericht Lübeck wies die Klagen zunächst ab. Das Oberlandesgericht Schleswig gab diesen nur teilweise statt, weil es auch ein Mitverschulden des Manns sah.