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Beschwerde der UBS an französischem Gericht gescheitert

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Zürich,

Die Schweizer Grossbank hat Unrecht. Dies entschied ein französisches Berufungsgericht. Es weigerte sich die Beschwerde an das Obergericht weiterzuleiten.

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UBS steht mit Aktie, Analystenrolle und strategischen Entscheidungen im Asset Management im Fokus der Märkte. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Beschwerde der UBS wurde am französischen Berufungsgericht abgelehnt.
  • Das Gericht lehnte es ab, die Beschwerde an den Obersten Gerichtshof weiterzuleiten.
  • Nun wartet die UBS das Urteil im Berufungsprozess ab.

Ein französisches Berufungsgericht hat eine Beschwerde der UBS abgewiesen. Das Gericht lehnte es am Montag ab, die Beschwerde an den obersten Gerichtshof Frankreichs zur Prüfung weiterzuleiten.

Die Grossbank hatte sich zuvor auf den Standpunkt gestellt, dass eine frühere Anklage gegen das Gesetz verstossen habe. Die Anklage «Geldwäsche von Erträgen aus Steuerbetrug» habe das Grundrecht auf Gleichheit verletzt. Daher verlangte die Bank eine Beurteilung durch den obersten Gerichtshof.

UBS nimmt Entscheid zur Kenntnis

«Wir nehmen den Entscheid dieser Rechtsfrage zur Kenntnis und warten das Urteil zu den vorgebrachten Argumenten im Berufungsprozess ab». Dies erklärte ein UBS-Sprecher. Das Urteil des Berufungsgerichts zum Sachverhalt des Falls erwarte die Bank am 27. September 2021.

2019 hatte ein anderes Gericht gegen den weltweit grössten Vermögensverwalter für Reiche eine Strafe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verhängt. Dem Institut war vorgeworfen worden, Steuerflüchtlingen aus Frankreich geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken.

Die UBS legte gegen den Entscheid Berufung ein. Dieses Verfahren fand im März statt. Damals reichte das Institut auch die Verfassungsbeschwerde ein, die jetzt abgelehnt wurde.

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