Eine muslimische Grundschullehrerin ist mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht in Berlin (D) gescheitert. Sie wollte durchsetzen, dass sie ihr Kopftuch während des Unterrichts tragen darf.
Eine Lehrerin mit Kopftuch darf nicht an einer Berliner Grundschule unterrichten (Symbolbild).
Eine Lehrerin mit Kopftuch darf nicht an einer Berliner Grundschule unterrichten (Symbolbild). - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Arbeitsgericht in Berlin (D) hat die Klage einer muslimischen Lehrerin abgewiesen.
  • Sie wollte an einer Berliner Grundschule ihr Kopftuch tragen.
  • Das Gericht erachtete das in Berlin geltende Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig.

Das Berliner Arbeitsgericht hat die Klage einer muslimischen Lehrerin abgewiesen, die an einer Grundschule der deutschen Hauptstadt mit Kopftuch unterrichten wollte.

Mit der Entscheidung bestätigte das Gericht am Mittwoch überraschend klar das Neutralitätsgesetz des Bundeslandes Berlin. Das Gesetz sei nicht verfassungswidrig, die Klage unbegründet, sagte Richter Arne Boyer. Eine Berufung ist möglich. Das Berliner Neutralitätsgesetz untersagt das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Die junge Frau hatte vor der Einstellung bejaht, dass sie das Gesetz kenne.

Lehrerin in Elternzeit

Die Lehrerin war einen Tag an einer Grundschule und wurde dann wegen ihres Kopftuchs einem Oberstufenzentrum mit älteren Schülern zugewiesen, wo das Kopftuch erlaubt ist. Sie ist derzeit in Elternzeit.

Die Klägerin kam nicht zur Urteilsverkündung. Ihre Anwältin sagte, über eine Berufung werde sie erst mit ihrer Mandantin beraten. Vertreter des Senats waren ebenfalls nicht im Gerichtssaal.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Bildungssenatorin Sandra Scheeres (beide SPD) hatten vorab bekräftigt, an dem Gesetz festzuhalten. Der Grünen-Koalitionspartner hingegen fand das Gesetz zuletzt nicht rechtskonform. Die Linke ringt noch um eine Position.

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