Berliner Bub (15) wegen Mord an Mitschülerin verurteilt

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Deutschland,

Ein 15-jähriger Berliner ermordete seine 14-jährige Mitschülerin. Nun bekommt er neun Jahre Jugendstrafe.

Der Bundestag in Berlin.
In Berlin bekommt ein 15-Jähriger neuen Jahre Jugendstrafe. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 15-Jähriger identifizierte sich mit einem Bösewicht und erstach eine 14-Jährige.
  • Der Schüler nahm das Urteil von neun Jahren Jugendstrafe ohne Regung zur Kenntnis.

Für die Ermordung seiner 14-jährigen Mitschülerin mit 23 Messerstichen ist ein 15-jähriger Berliner zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Die zuständige Kammer am Landgericht Berlin sei in ihrem Urteil von Mordlust als Motiv ausgegangen, sagte eine Gerichtssprecherin heute Donnerstag. Der Schüler habe sich mit der Figur des Bösewichts Joker aus den Batman-Comics identifiziert und sich mit dem Mord abhärten wollen.

Die 14-jährige Keira G. war Anfang März blutüberströmt von ihrer Mutter in der gemeinsamen Wohnung im Ostberliner Ortsteil Alt-Hohenschönhausen gefunden worden. Trotz sofortiger Wiederbelebungsmassnahmen erlag die Jugendliche ihren schweren Verletzungen. Der wenige Tage später als Verdächtiger ermittelte 15-Jährige gestand die Tötung im Gespräch mit der Polizei, äusserte sich aber nicht zum Motiv.

Auf Verlangen getötet

Während des Prozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit behauptete der Jugendliche nach Angaben der Sprecherin, er habe Keira G. auf ihr Verlangen hin getötet. Die 14-Jährige habe sterben wollen und ihn mit einem kompromittierenden Foto erpresst. Die Kammer glaubte der Sprecherin zufolge dieser Darstellung nicht. Vielmehr habe der Junge Keira G. als leichtes Opfer ausgewählt, weil sie in ihn verliebt und deshalb nicht misstrauisch gewesen sei.

Die Anklage hatte neun Jahre und zehn Monate Jugendhaft gefordert, die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs Jahren wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. Die 13. Jugendkammer blieb in ihrem Urteil knapp unter der Höchststrafe von zehn Jahren, weil der Angeklagte zumindest den Mord gestanden hatte, nicht vorbestraft und relativ jung ist, wie die Sprecherin ausführte.

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