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Berlin: Polizei-Gewerkschaft kritisiert Plan zu Fahrerflucht-Ahndung

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Deutschland,

Der deutsche Justizminister plant, Unfallfluchten ohne Verletzte als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Die Polizei-Gewerkschaft hat Bedenken.

«Die Gefahr, dass nun der Eindruck erweckt wird, die Unfallflucht sei bloss ein Kavaliersdelikt, ist nicht von der Hand zu weisen», sagt Vize-Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens.
«Die Gefahr, dass nun der Eindruck erweckt wird, die Unfallflucht sei bloss ein Kavaliersdelikt, ist nicht von der Hand zu weisen», sagt Vize-Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens. - Britta Pedersen/dpa/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Justizminister Buschmann plant, Unfallfluchten nur noch als Ordnungswidrigkeit anzusehen.
  • So will er den Polizei- und Justizaufwand reduzieren.
  • Die Polizei-Gewerkschaft warnt vor einer möglichen Zunahme von Fahrerfluchten.

Der deutsche Justizminister Buschmann will Unfallfluchten ohne Personenschaden nur noch als Ordnungswidrigkeit ahnden – und somit den Aufwand für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte reduzieren. Doch es gibt Kritik. Die Polizei-Gewerkschaft befürchtet mehr Fahrerfluchten, sollten Reformpläne des Bundesjustizministers Marco Buschmann zu diesen Verstössen umgesetzt werden.

Nach Vorstellung des FDP-Politikers sollen Unfallfluchten ohne Personenschaden nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es sei zu befürchten, dass eine solche Herabstufung zu mehr Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort führen werde, sagte der Vize-Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Mertens, der Deutschen Presse-Agentur. «Das heisst, mehr Menschen bleiben auf den Reparaturkosten sitzen.»

Stossfänger eines geparkten Pkw
Am Stossfänger eines geparkten Pkw sind Spuren eines Unfalls zu sehen. - Arno Burgi/dpa

Der Gewerkschafter gab zu bedenken, dass es für Betroffene von Unfällen schnell um mehrere Tausend Euro gehen könne. «Die Gefahr, dass nun der Eindruck erweckt wird, die Unfallflucht sei bloss ein Kavaliersdelikt, ist nicht von der Hand zu weisen», sagte Mertens. «Nicht jeder kann oder will sich eine Vollkaskoversicherung leisten, die auch Schäden durch Unfallflucht abdeckt.»

Buschmann will Aufwand für Polizei reduzieren

Delikte wie Unfallflucht gelten derzeit als Straftaten, unabhängig davon, ob Menschen verletzt wurden. Buschmann begründete seinen Vorstoss damit, dass so der Aufwand für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte reduziert werden könne. Es gehe darum, den Schaden und eine Beteiligung auf modernem Wege festzuhalten, hatte er den Zeitungen der Mediengruppe Bayern gesagt.

«Buschmanns Vorschlag könnte womöglich die Staatsanwaltschaften entlasten, die Bussgeldstellen werden jedoch stärker belastet», sagte Mertens. «Vor dem Hintergrund einer grassierenden Personalknappheit an allen Ecken und Kanten des öffentlichen Dienstes weist das in die falsche Richtung.» Zustimmung zu dem Vorstoss kam etwa vom ADAC.

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