Benko wird kurz vor Hauptverhandlung nach Innsbruck überstellt
Am 14. Oktober steht René Benko erstmals in Innsbruck vor Gericht: Der gefallene Signa-Gründer wird unmittelbar vor Prozessbeginn nach Tirol überstellt.

Am 14. Oktober beginnt am Landesgericht Innsbruck ein erster, auf zwei Tage anberaumter Prozess gegen den gefallenen Signa-Gründer René Benko. Dieser befindet sich seit dem 24. Januar in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft. Die Überstellung des 48-Jährigen nach Tirol ist offenbar unmittelbar vor der Hauptverhandlung geplant.
Wie APA-Recherchen ergaben, dürfte Benko erst am 13. Oktober nach Tirol gebracht werden und dort eine Zelle in der Justizanstalt Innsbruck beziehen. Benko soll auch nicht am schnellstmöglichen Weg zurück nach Tirol gebracht werden, wo er an sich gemeldet ist und seinen ordentlichen Wohnsitz hat, wie die APA weiter schrieb.
Die Route über das Grosse Deutsche Eck – vom Walserberg über die deutsche A8 bis zum Grenzübergang Kiefersfelden/Kufstein und weiter auf der Inntal Autobahn (A12) – kommt laut den Unterlagen aus Sicht der Justiz für den Häftlingstransport nicht in Betracht.
Auslieferung verhindert durch spezielle Transportroute
Das Problem: Die deutschen Behörden könnten bei einem Zwischenstopp auf deutschem Staatsgebiet einen italienischen Haftbefehl vollziehen.
Um Kalamitäten zu vermeiden, dürfte es für Benko daher ab Salzburg innerösterreichisch über Bischofshofen und Zell am See bzw. Saalfelden weiter nach Tirol gehen, so die Meldung weiter.
Die italienische Justiz hatte im Dezember 2024 einen europäischen Haftbefehl gegen Benko erlassen. Basis dafür waren laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Trient. Diese Anklagebehörde verdächtigt Benko und zahlreiche weitere Beschuldigte – darunter der Südtiroler Steuerberater und Benko-Vertraute Heinz Peter Hager – im Zusammenhang mit Immobilienspekulationen unter anderem der Bildung einer kriminellen Vereinigung, des Betrugs und der Korruption.
Im ersten Benko-Prozess, der aufgrund des erwarteten medialen Interesses in den Schwurgerichtssaal des Innsbrucker Landesgerichts verlegt wurde, geht es um den Vorwurf der betrügerischen Krida.
Benkos mutmassliche Vergehen
Benko wird angekreidet, er habe im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert, indem er Vermögenswerte beiseite schaffte.
Die Anklage geht von einer Schadenssumme von 660'000 Euro aus. Benko drohen im Fall einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft.
Benkos Signa Holding hatte Ende 2023 Insolvenz angemeldet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt in diesem Zusammenhang wegen schweren Betrugs, betrügerischer Krida, Untreue, Förderungsmissbrauchs und Gläubigerbegünstigung gegen Benko und mehr als ein Dutzend weitere Beschuldigte und zwei Verbände.