Belgiens Ex-König Albert II. lenkt im Streit mit seiner möglichen unehelichen Tochter Delphine Boël um einen Vaterschaftstest ein.
Delphine Boël und Ex-König Albert II.
Delphine Boël und Ex-König Albert II. - Belga/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Monarch lässt DNA-Abgleich mit möglicher unehelicher Tochter machen.
Ad

Aus Respekt vor der belgischen Justiz unterziehe er sich dem von einem Brüsseler Berufungsgericht angeordneten DNA-Abgleich, erklärten die Anwälte des 84-Jährigen am Dienstag. Boël versucht seit Jahren, die Vaterschaft des im Jahr 2013 abgetretenen Königs nachzuweisen.

Im vergangenen Oktober hatte ein Brüsseler Berufungsgericht nach jahrelangem Rechtsstreit den DNA-Test angeordnet und Albert eine Frist von drei Monaten gesetzt. Albert legte im Februar Einspruch gegen das Urteil ein. Mitte Mai drohte das Gericht dem Ex-König mit einer Geldstrafe von 5000 Euro pro Tag, sollte er sich dem Test weiterhin verweigern. Das Ergebnis soll vorerst unter Verschluss bleiben.

Die Tatsache, dass der frühere belgische König möglicherweise ein uneheliches Kind hat, beschäftigt die belgische Öffentlichkeit seit langem. Offiziell erkannte er Boël nie als seine Tochter an. Allerdings wollen viele Belgier in seiner Weihnachtsansprache im Jahr 1999 ein verstecktes Eingeständnis erkannt haben: Damals sprach das Staatsoberhaupt von einer Krise, die seine Ehe in den Jahren 1960 bis 1970 durchlitten habe.

Boël wurde 1968 als Tochter der belgischen Adeligen Sybille de Sélys Longchamps geboren. Die heute 51-Jährige machte sich als Künstlerin unter anderem mit Pappmaché-Figuren einen Namen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

EuroGericht