Bei der Krankenhausreform beharrt Deutschland auf Qualitätsvorgaben
Mit der Krankenhausreform in Deutschland sollen Kliniken nach Qualitätsvorgaben und Leistungsgruppen eingeteilt und vergütet werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Der neue Entwurf für die Krankenhausreform in Deutschland liegt vor.
- Die Vergütung nach der Anzahl von Behandlungsfällen wird gekippt.
- Diese wäre nun an die Erfüllung bestimmter Qualitäts- und Leistungskriterien gekoppelt.
Im neuen Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums geht der Bund weiter auf die Länder zu, beharrt jedoch auf einheitlichen Qualitätsvorgaben und Transparenz.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigt die geplanten Qualitätskriterien. «Es macht keinen Sinn, Kliniken zu unterstützen, die sich wirtschaftlich nicht tragen», sagte Lauterbach im ZDF-«Morgenmagazin». Dies träfe dort zu, wo die Kliniken nicht für die Sicherstellung benötigt würden und die Qualitätsbereiche nicht erfüllt seien. «Dieses Geld brauche ich auf dem Land, die Kliniken zu sichern und unsere Unikliniken besser zu bezahlen.»
Krankenhausreform macht Einteilung öffentlich
Der Bund will die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Kliniken mit Inkrafttreten der Reform veröffentlichen. Ebenso die Einteilung in Versorgungsstufen («Level»).
Aufgegriffen wird hierzu eine Forderung der Länder: Die Level-Zuteilung habe «keine Konsequenz für die Krankenhausplanung der Länder und für die Vergütung».

Die Gesundheitsminister der Länder hatten zuvor Einwände gegen Teile der Pläne bekräftigt. Über die geplanten «Level» wurde bis dato keine Einigkeit erzielt. Gemeint sind damit Einstufungen des Kliniknetzes in Stufen mit einheitlichen Mindestanforderungen. Diese gehen von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Unikliniken.
Die geplanten Leistungsgruppen zielen auf das Erfassen exakter Bereiche ab, die entsprechend vergütet werden sollen. Statt grober Beschreibungen wie «Innere Medizin» sollen dafür spezifische Zuordnungen wie «Kardiologie» erfolgen.
Kliniken sollen grösseren Vergütungsanteil bekommen
Zuden ist vorgesehen, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern. Bisher waren Kliniken zur Vergütung auf immer mehr Behandlungsfälle angewiesen. Nun sollen sie einen grösseren Vergütungsanteil allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Die Bereiche Kinderheilkunde, Geburtshilfe und Notfallversorgung sollen jetzt einen «zusätzlichen Sicherstellungszuschlag» erhalten.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) äusserte sich skeptisch, dass in der Bund-Länder-Runde am Donnerstag ein Konsens gelinge. Selbst wenn man sich in naher Zukunft mit dem Bund einige, seien Auswirkungen der Krankenhausreform nach wie vor unklar. Die Länder fordern neben der Krankenhausreform auch ein vorgeschaltetes Gesetz. Durch zusätzliches Geld für die Kliniken soll ein «kalter Strukturwandel» 2024 und 2025 vermieden werden.