Wie die Staatskanzlei Luzern sagt, präsentierte das Gesundheits- und Sozialdepartement mögliche Massnahmen zu Themen wie Fachkräftemangel und Notfallversorgung.
Das Bundesgericht Luzern beim Schweizerhofquai in der Stadt Luzern.
Das Bundesgericht Luzern beim Schweizerhofquai in der Stadt Luzern. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Regierungsrat hat den Auftrag, dem Kantonsparlament periodisch einen Planungsbericht über die Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern zu unterbreiten.

In diesem Planungsbericht werden die strategischen Ziele und Grundsätze des Kantons im Gesundheitswesen definiert.

Der Bericht zeigt zudem auf, welchen Bedarf die Luzerner Bevölkerung im Bereich der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung hat, insbesondere im Bereich Spitalplanung.

Verschiedene Vertiefungsarbeiten nach Kickoff-Anlass

Am 16. November 2022 fand in Sursee ein Kickoff-Anlass statt, bei dem die Leistungserbringer, Partnerorganisationen sowie Vertretende aus Politik und Verwaltung ihre Inputs einbringen sowie Themen und Handlungsfelder benennen konnten, die ihnen bei der Erarbeitung des Planungsberichts Gesundheitsversorgung 2024 wichtig sind.

Die Ergebnisse dieses Kickoffs hat das Projektteam des GSD mitgenommen und bei den Folgearbeiten einfliessen lassen.

Zudem gab es verschiedene weitere Arbeitsgefässe und es fanden auch Befragungen bei Leistungserbringern und bei verschiedenen Berufsgruppen statt.

Massnahmen aus dem Bereich der Gesundheitsversorgung wurden besprochen

Als Resultat all dieser Vertiefungsarbeiten hat das GSD mögliche kantonale Massnahmen aus dem Bereich der Gesundheitsversorgung unter anderem Fachkräftemangel, Notfallversorgung und innovative Versorgungsmodelle präsentiert, die mit den Teilnehmenden besprochen wurden.

Regierungspräsident Guido Graf, Vorsteher des GSD: «Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass bei der Erarbeitung des Planungsberichts Gesundheitsversorgung 2024 die verschiedenen Akteure aus dem Bereich Gesundheitsversorgung möglichst gut miteingebunden sind und wir den bisherigen konstruktiven Dialog fortführen können.»

Die Inputs der Teilnehmenden, die bei der Diskussion zu den möglichen kantonalen Massnahmen gestern eingegangen sind, werden von der GSD-Projektleitung mitgenommen und fliessen beim Verfassen des Berichts ein.

Ad
Ad