Befangenheitsantrag gegen das Gericht im Block-Entführungsprozess
Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder stellt der Verteidiger eines Mitangeklagten einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht.

Im Hamburger Prozess um die Entführung der Block-Kinder beantragt der Verteidiger eines Mitangeklagten Befangenheit des Gerichts.
Er wirft dem Gericht vor, durch die nachträgliche Zulassung von Handys und Dateien seine Voreingenommenheit offenbart zu haben.
Die Beweismittel seien besonders wichtig, da die Angeklagten sich nicht geständig zeigten. Der Anwalt sieht darin ein Instrument des Gerichts zur Verurteilung, berichtet der «Tagesspiegel».
Das Gericht nahm den Antrag zur Kenntnis, eine andere Kammer entscheidet über die Befangenheit, so «n-tv».
Krankheitsfall am Gericht unterbricht Prozess
Der Prozess wurde erstmals durch einen Krankheitsfall unterbrochen, so «web.de». Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt begründete die Verkürzung des Verhandlungstages und die Absage des Folgetermins mit der Erkrankung am Gericht.

Die Angeklagte Christina Block ist gemeinsam mit sechs weiteren Beschuldigten unter anderem wegen Kindesentziehung angeklagt. Sie bestreitet die Vorwürfe.
Die Entführung der Kinder soll während eines Sorgerechtsstreits zwischen der Mutter und ihrem Ex-Mann erfolgt sein. Die Ermittlungen und der Prozess stellen eine der aufsehenerregendsten Strafverfolgungen in Deutschland 2025 dar.
















