Bayern: Abschaffung von Paragraf 218 wäre verfassungswidrig

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Deutschland,

Abtreibungen werden in Deutschland unter bestimmten Bedingungen nicht strafrechtlich verfolgt. Legal sind sie trotzdem nicht. Das liegt am Paragrafen 218 – und der sorgt nun für politische Diskussionen.

Teilnehmerinnen einer Demonstration für das Recht auf Abtreibung in Berlin.
Teilnehmerinnen einer Demonstration für das Recht auf Abtreibung in Berlin. - Jörg Carstensen/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Bayern will das bestehende Abtreibungsrecht erhalten und gegen eine mögliche Abschaffung des Paragrafen 218 notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Die bayerische Familien- und Frauenministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern: «Ein Schwangerschaftsabbruch beendet Leben.» Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) ignoriere das mit ihrem Plan, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetz zu streichen.

Paus dringt auf eine Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchenausserhalb des Strafrechts. Es gehe dabei um fundamentale, umexistenzielle Fragen, hatte Paus den Zeitungen der Funke Mediengruppe gesagt. «Für mich ist das Strafgesetzbuch nicht der richtige Ort, das zu regeln.» Die Ampel wolle das in dieser Legislaturperiode prüfen.

Abtreibung steht grundsätzlich unter Strafe

Scharf sagte nun, dies wäre «mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens unvereinbar und verfassungswidrig». Sie fügte hinzu: «Wird der Paragraf 218 gestrichen, setze ich mich mit ganzer Kraft dafür ein, dass das Bundesverfassungsgericht das neue Gesetz überprüft.»

Laut Gesetz steht eine Abtreibung grundsätzlich unter Strafe. Aber wenn die Schwangere sich vorher beraten lässt und der Fötus nicht älter als zwölf Wochen ist, bleibt sie straffrei. Scharf sagte: «Ohne Not will die Bundesfamilienministerin den nächsten Pfeiler eines sorgsam austarierten Kompromisses einreissen, der seit Jahrzehnten gut funktioniert und für gesellschaftlichen Frieden sorgt.»

Im Sommer vergangenen Jahres war der umstrittene Paragraf 219a, der ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche vorgab, aufgehoben worden.

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