Aufenthalt für in der Schweiz geboren Chilenen zu Recht aufgehoben
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einen Entscheid getroffen: Dem in der Schweiz geborenen Chilenen wird die Aufenthaltsbewilligung entzogen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein in der Schweiz geborener Chilene beging zwischen 1999 und 2011 schwere Straftaten.
- Nun wurde der Entscheid getroffen, ihm die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen.
Die zahlreichen und zum Teil schweren Straftaten beging der damals alkohol- und kokainabhängige Chilene zwischen 1999 und 2011. Im Jahr 2010 wurde er wegen sexuellen Handlungen mit Kindern und Inzest zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Diese Taten wiegen gemäss EGMR schwer.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hält in dem am Dienstag veröffentlichten Entscheid Folgendes fest: Das Bundesgericht habe die privaten Interessen des Chilenen geprüft. Ausserdem wurden auch die öffentlichen Interessen der Schweiz in seinem Urteil vom Juli 2016 genau überprüft und abgewogen.
Der Chilene konsumiere unterdessen keine Drogen mehr und verhalte sich wohl. Allerdings stimmt der EGMR mit dem Bundesgericht überein, dass ein Rückfall in die alten Verhaltensmuster nicht ausgeschlossen sei.
Gerichtshof trifft klaren Entscheid
Der Gerichtshof führt weiter, dass der ledige und kinderlose Chilene in der Schweiz nur noch Kontakt zu seinem Vater pflege. Diese Verbindung lasse sich mit den modernen Kommunikationsmitteln aufrechterhalten. Und trotz des bis 2024 dauernden Einreiseverbots bestehe die Möglichkeit, für Ausnahmesituationen ein Einreisegesuch zu stellen.
Der Chilene wurde in Genf geboren und absolvierte dort die Schule und schloss eine Lehre ab. Chile hatte er vor der Aufhebung seiner Aufenthaltsbewilligung nie besucht, sodass er seine noch dort lebende Grossmutter nie kennenlernte. Wie aus dem EGMR-Entscheid weiter hervorgeht, spricht der 40-Jährige zwar Spanisch, kann sich aber nur mündlich in dieser Sprache ausdrücken.