Gewalt

Gewalt gegen Behörden soll härter bestraft werden

Keystone-SDA
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Bern,

Die Rechtskommission will härter gegen jene vorgehen, die Gewalt gegen die Behörden anwenden. Vorgeschlagen wird eine Mindeststrafe von drei Monaten.

gewalt behörden st. gallen
Bei den Ausschreitungen zwischen Jugendlichen und der Polizei in St. Gallen wurden zwei Personen verletzt. Die Einsatzkräfte wurden mit Flaschen, Steinen, Knallkörpern und einem Molotowcocktail beworfen. Sie antworteten mit Gummischrot und Reizgas. - sda - KEYSTONE/Michel Canonica

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechtskommission will das gewalttätige Vorgehen gegen Behörden härter bestrafen.
  • Künftig soll es mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert werden.
  • Auch Gewalt gegen Sachen soll härter sanktioniert werden.

Wer gegenüber Behörden Gewalt ausübt, soll künftig deutlich härter bestraft werden. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) schlägt neu eine Mindeststrafe von drei Monaten vor. Gewalt im Zusammenhang mit Behörden soll neu mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert werden.

Der Entscheid in der RK-N fiel mit 14 zu 11 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Für diese Straftaten ist bisher keine Mindeststrafe im Gesetz vorgesehen.

Richtet sich die Gewalt gegen Sachen, soll die Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen auf 90 Tagessätze erhöht werden. Der Ständerat will mit 120 Tagessätzen die Mindeststrafe ist diesem Straftatbestand noch deutlicher erhöhen.

Andere Vorstösse abgelehnt

Abgelehnt hat die Kommission alle Vorstösse, die im Allgemeinen Teil des Strafrechts geregelt sind. Dieser umfasst die Lehre vom Verbrechen sowie dessen Rechtsfolgen und allgemeine Vorschriften zur Beurteilung der Straftat. Der Besondere Teil beinhaltet die einzelnen Straftatbestände.

Der Ständerat hatte die Vorlage in der Sommersession 2020 zu Ende beraten. Wie der Ständerat will die RK-N die Definition der Vergewaltigung nicht anpassen. Die Artikel zum Sexualstrafrecht sollen aus der Vorlage gestrichen und separat zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden.

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