Anwendung von Grenzgängerabkommen liegt im Interesse der Schweiz
Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat den italienischen Finanzminister Giancarlo Giorgetti in Rom getroffen. Dies just nach dem Entscheid der Tessiner Regierung, die Auszahlung der Steuerrückvergütungen für das laufende Jahr an die Lombardei vorsorglich auszusetzen. Dies belastet laut der Bundesrätin das bestehende Grenzgängerabkommen.

Im Mittelpunkt des Gesprächs standen grundsätzlich internationale Finanz- und Steuerfragen sowie die bilateralen Beziehungen. Für die Schweiz sei es sehr wichtig, das Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1976 zu revidieren.
«Wir sind der Ansicht, dass eine Revision im Interesse beider Staaten liegt. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass zunächst andere Fragen gelöst werden müssen», sagte Keller-Sutter nach dem Treffen mit Giorgetti am Dienstag vor den Medien in Rom.
Gerade bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und im bilateralen Verhältnis rund um die Grenzgänger gebe es aber «grosse Herausforderungen. Die Behörden auf beiden Seiten wollen dabei eng mit den betroffenen Regionen zusammenarbeiten», erklärte die Bundesrätin.
Auch über den einstimmigen Beschluss der Tessiner Regierung vom Dienstag, vorsorglich die Auszahlung der Steuerrückvergütungen für das laufende Jahr an die Lombardei auszusetzen, sprach Keller-Sutter mit Giorgetti. Die italienische Region Lombardei hatte angekündigt, von in der Schweiz arbeitenden Grenzgängern künftig eine sogenannte Gesundheitssteuer zu verlangen.
«Wir haben die Entscheidung des Kantons Tessin zur Kenntnis genommen, die fälligen Ausgleichszahlungen gemäss dem Grenzgängerabkommen von 2020 teilweise zurückzuhalten. Dieser Schritt belastet selbstverständlich das bestehende Abkommen mit Italien», so die Bundesrätin.
Sie und der italienische Finanzminister seien sich einig, dass man im Dialog nach einer Lösung suchen müsste.
«Wir möchten die betroffenen Regionen zu direkten Gesprächen einladen», erklärte Keller-Sutter. Giorgetti habe vorgeschlagen, die Regionen Lombardei und Tessin an einen Tisch zu bringen, damit sie über die Fragen der Steuerrückvergütungen sprechen.
«Der Gesundheitsbeitrag wird derzeit noch gar nicht erhoben. Was im Tessin für Unbehagen sorgt, ist die Möglichkeit, dass er rückwirkend angewendet werden könnte», so die Bundesrätin.
Der Bundesrat bedauere den Schritt des Kantons Tessin. «Es liegt im Interesse der Schweiz, dass das Grenzgängerabkommen korrekt angewendet wird», sagte die Finanzministerin. Gleichzeitig sei der Bundesrat der Meinung, dass hier Lösungen gefunden werden müssen.
«Uns ist bewusst, dass es in Grenzgebieten besondere Fragen und Interessen gibt. Wir unterstützen den Kanton Tessin, wollen aber gleichzeitig eine Lösung finden.»










