Anklage im Fall Fabian: Beziehungsprobleme als Tatmotiv
Die im Fall des getöteten Fabian in Deutschland beschuldigte 30-Jährige hat den Jungen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Rostock in der Hoffnung ermordet, eine zuvor bestehende Beziehung mit dem Vater des Kindes wiederherstellen zu können.

Sie habe bedenkenlos das Leben des achtjährigen Jungen in der vagen Hoffnung zerstört, die Beziehung zu reparieren, hiess es in der zum Prozessauftakt vorgelesenen Anklage.
Demnach war die Frau bis August 2025 etwa vier Jahre lang in einer Beziehung mit Fabians Vater. Zu Beginn habe Fabian seinen Vater, der getrennt von Fabians leiblicher Mutter lebt, noch regelmässig aufgesucht, auch um mit dem etwas jüngeren Sohn der nun Beschuldigten zu spielen.
Nachdem Fabian aber eine körperliche Auseinandersetzung zwischen der Beschuldigten und dem Vater mitbekommen habe, sei der Kontakt abgebrochen. Erst nach der Trennung von der Frau wollte sich Fabian demnach wieder regelmässig bei seinem Vater aufhalten und tat dies auch.
Versuche der Angeklagten, die Beziehung zu Fabians Vater wiederherzustellen, lehnte dieser laut Anklage auch deshalb ab, weil er den Kontakt zu seinem Sohn nicht wieder gefährden wollte. Dies habe er der Beschuldigten zuletzt auch am 9. Oktober in einer Chat-Nachricht mitgeteilt.
Über die nun endgültige Trennung erbost, habe sich die Frau am 10. Oktober 2025 zu Fabians Wohnung in Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) begeben, in der er sich zu dem Zeitpunkt allein aufhielt. Sie sei mit ihm ins Güstrower Umland gefahren.
Bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, habe sie in der Nähe eines Tümpels unvermittelt mindestens sechsmal auf Brust und Oberkörper des Jungen eingestochen. Zwei Stiche seien direkt ins Herz gegangen. Später habe sie die Leiche angezündet, in der Angst, sie könne entdeckt werden.
Der Anwalt der Beschuldigten, für die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, sagte am ersten Prozessauftakt, man werde keine Angaben zur Sache machen. Insgesamt sind bis zum 2. Juli 16 weitere Verhandlungstage angesetzt.










