Sunrise muss Zusatzfunktion für Gehörlose bei TV-Angebot verbreiten
Laut Bundesverwaltungsgericht muss Sunrise in seinem TV-Angebot eine interaktive Zusatzfunktion verbreiten, die Dienste für Sinnesbehinderte enthält.

Das Telekommunikationsunternehmen Sunrise muss bei seinem TV-Angebot eine interaktive Zusatzfunktion verbreiten, die Dienste für Sinnesbehinderte enthält. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Gericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil eine Beschwerde des Schweizerischen Gehörlosenbundes (SGB-FFS) und der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) gutgeheissen.
Der SGB-FFS und die SRG hatten beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) Anzeigen eingereicht, weil Sunrise die so genannte Hybrid-broadcast-broadband (Hbb)-TV-Komponente der SRG nicht verbreitete. Das Bakom verneinte jedoch eine Pflicht der Sunrise.
Mehr als Untertitel
Bei der Hbb-TV-Komponente handelt es sich um einen internationalen Standard. Klassische Fernseh-Programme können damit mit zusätzlichen Diensten gekoppelt werden. Jene der SRG enthalten unter anderem Dienste für Sinnesbehinderte.
Gemäss SGB-FFS bietet die Hbb-TV-Komponente Vorteile, die über die herkömmlichen Untertitel und die Angebote in Gebärdensprache hinaus gehen. Ein Teil des hörbehinderten Publikums kann demnach den Sendungen erst durch diese Möglichkeiten folgen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.










