Ein Arzt in Bayern wird angeklagt, vor der Impfungen gegen das Coronavirus den Imfpfstoff ausgeschüttet zu haben.
Corona-Impfspritzen
Corona-Impfspritzen - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Arzt in Bayern wird wegen Scheinimpfungen gegen das Coronavirus angeklagt.
  • Er soll die Spritzen jeweils vor der Impfung unbemerkt ausgeleert haben.
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Wegen Scheinimpfungen gegen das Coronavirus mit leeren Spritzen hat die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg einen Arzt aus dem schwäbischen Wemding angeklagt. Der Mediziner soll die Spritzen vor der Impfung jeweils ausgeleert haben.

Dem beim Landgericht Augsburg angeklagten Mediziner werden Körperverletzung, Betrug und wissentliche unrichtige Dokumentation von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus vorgeworfen, wie die Ermittlungsbehörde am Dienstag mitteilte. Auf die Spur waren die Ermittler dem als Verschwörungstheoretiker bekannten Arzt durch mehrere Anzeigen gekommen.

176 Patientinnen und Patienten betroffen

Der niedergelassene Arzt soll von April bis September 2021 bei 176 Patienten in 314 Fällen Impfungen vorgetäuscht haben. Dabei soll er jeweils allein mit den Patienten im Behandlungszimmer gewesen sein. Die von seinen Angestellten vorbereiteten Spritzen soll er unbemerkt entleert und dann die leeren Spritzen von hinten ins Gesäss der Patienten gestochen haben. So bekamen mit einer Ausnahme die Patienten nicht mit, dass sie gar nicht den Impfstoff erhielten.

Jeder Stich mit einer Spritze ins Gesäss sei eine vorsätzliche Körperverletzung. Denn die Einwilligung habe unter der Bedingung gestanden, auch tatsächlich geimpft zu werden, erklärten die Ermittler. Bei mindestens 40 anderen Patienten, die sich nicht impfen lassen wollten, soll der Arzt dennoch Impfungen in den Impfpass eingetragen haben. Unter Impfgegnern seien diese als «Schonimpfung» bekannt gewesen.

Der Mann soll die Impfungen dennoch abgerechnet und damit einen Schaden von 3000 Euro verursacht haben. Die Anklage strebt nun neben einer Verurteilung wegen der vorgeworfenen Straftaten auch ein Berufsverbot an.

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