Prozess gegen mutmasslichen Serienmörder: Berliner Arzt vor Gericht
In Berlin startete heute der Prozess gegen einen Palliativarzt. Der 40-Jährige ist wegen 15-fachen Mordes angeklagt, doch es stehen deutlich mehr Taten im Raum.

Seit heute muss sich ein 40-jähriger Palliativmediziner in einem Prozess vor dem Landgericht Berlin (D) verantworten. Laut «Tagesschau» steht der Arzt im Verdacht, zwischen 2021 und 2024 mindestens 15 Patienten getötet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen vor. Der Beschuldigte schweigt bislang zu den Vorwürfen, wie die «Süddeutsche Zeitung» berichtet.
Rund 150 Zeugen geladen
Für das Verfahren sind zunächst 35 Verhandlungstage bis Januar 2026 angesetzt. 13 Angehörige treten als Nebenkläger auf, insgesamt werden rund 150 Zeugen erwartet, schreibt der «Stern».

Der Arzt hatte bei einem Berliner Pflegedienst Kranke ambulant als Palliativmediziner betreut. Die Ermittler kamen dem Verdächtigen auf die Spur, nachdem bei mehreren Todesfällen Unregelmässigkeiten aufgefallen waren.
Tod binnen Minuten
Im Rahmen der Ermittlungen wurden die Leichname auf Spuren von Medikamenten untersucht. Die Ergebnisse deuteten auf den Einsatz von Narkose- und Muskelrelaxanzien hin, wie der «Tagesspiegel» berichtet.

Laut Staatsanwaltschaft habe der Arzt den Patienten die Medikamente ohne medizinische Indikation und ohne deren Wissen verabreicht haben soll. Diese führten laut der «Generalstaatsanwaltschaft Berlin» innerhalb weniger Minuten zum Tod.
In einigen Fällen soll der Mann zudem Feuer in den Wohnungen gelegt haben, um die Taten zu verschleiern. In seiner Doktorarbeit soll sich der Angeklagte mit dem Thema «Warum töten Menschen?» beschäftigt haben, wie der «Tagesspiegel» berichtet.
Prozess gegen grössten Serienmörder der Nachkriegszeit?
Die Ermittlungen umfassen laut dem «Spiegel» insgesamt 75 weitere ungeklärte Todesfälle. Damit steht die Frage im Raum, ob der Arzt einer der grössten Serienmörder der deutschen Nachkriegsgeschichte ist.
Im laufenden Prozess fordert die Staatsanwaltschaft neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch ein Berufsverbot und Sicherungsverwahrung. Die ersten Prozesstage konzentrieren sich auf die Eröffnung der Anklage und die Befragung der Nebenkläger.