Amokfahrt in Leipzig: Täter (33) soll davor Stimmen gehört haben
Nach seiner Amokfahrt durch Leipzig wurde der Täter in eine Psychiatrie eingewiesen. Der 33-jährige Deutsche soll vor seiner Tat Stimmen gehört haben.

Das Wichtigste in Kürze
- In Leipzig kamen bei einer Amokfahrt am Montag zwei Menschen ums Leben.
- Der Täter wurde festgenommen und in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
- Er soll am Tattag Stimmen gehört haben, die ihm befahlen, seine Schwiegereltern zu töten.
Am Montagnachmittag kam es in der Leipziger Innenstadt zu fürchterlichen Szenen. Ein 33-jähriger Deutscher rast mit hohem Tempo durch die Fussgängerzone und erfasst zahlreiche Passanten.
Bei der Amokfahrt werden zwei Menschen getötet. Bei den beiden Todesopfern handelt es sich um eine 63-jährige Deutsche und einen 77-jährigen Deutschen. Viele weitere Personen werden verletzt.
Das Amtsgericht hat angeordnet, den Täter vorerst in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Dem Mann werden zweifacher Mord sowie versuchter Mord in vier Fällen vorgeworfen.
Es gebe dringende Gründe dafür, dass der Beschuldigte die Tat «im Zustand der zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit» begangen habe. Dies hiess es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Leipzig.
Und wie die «Bild» erfahren haben soll, habe der 33-Jährige bei den Vernehmungen kaum rationale und logische Antworten geben können. Ein Ermittler bestätigt der Zeitung auch: «Seine Erinnerung endet nach dem Frühstück am Tattag.»
Stimmen befahlen ihm, seine Schwiegereltern zu töten
Zudem soll der Festgenommene am Tag seiner Amokfahrt Stimmen gehört haben. Diese sollen ihm unter anderem befohlen haben, seine Schwiegereltern zu töten.
Bereits wenige Tage vor seiner Tat befand sich der Täter in stationärer Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung. Er hat sich freiwillig in der Klinik aufgehalten und wurde Ende April entlassen.
Nun sei wahrscheinlich, «dass der Beschuldigte aufgrund seines Zustandes weitere erhebliche rechtswidrige Taten vergleichbarer Schwere begehen wird». So begründet die Staatsanwaltschaft die einstweilige Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.
Dies werde für die öffentliche Sicherheit als erforderlich angesehen.
Auch zwei Tage nach der tödlichen Amokfahrt herrscht weiter Rätselraten über dessen Beweggründe. Die Ermittler gehen nicht von einem politischen oder religiösen Motiv aus.

















