Deutschland will das Recht auf digitale Verwaltungsleistungen ab 2028 gesetzlich verankern.
Der Digital Service Act ist Teil eines Digital-Pakets, das die EU-Kommission Ende 2020 vorgeschlagen hat.
In Deutschland soll bald ein Recht auf digitale Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger eingeführt werden. (Symbolbild) - Sebastian Gollnow/dpa

Die Menschen in Deutschland sollen in einigen Jahren ein Recht darauf haben, dass Verwaltungsleistungen des Staates auch digital angeboten werden. Das sieht die Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) vor, auf die sich die Fraktionen von Liberalen (FDP), Grünen und Sozialdemokraten (SPD) geeinigt haben. Das Recht auf digitale Verwaltungsleistungen soll vom Jahr 2028 an beim Verwaltungsgericht eingeklagt werden können, heisst es in dem Gesetzentwurf.

Einfacheres Verfahren soll Nutzung von Bund-ID attraktiver machen

Der Rechtsanspruch gilt allerdings nicht für Leistungen, bei denen eine digitale Bereitstellung «technisch und rechtlich» unmöglich ist oder die kaum genutzt werden. Auch ein Schadenersatz soll nicht eingeklagt werden können. Innerhalb von zwei Jahren – also nach der nächsten Bundestagswahl – soll das Bundesinnenministerium Standards und Schnittstellen für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen festlegen.

Das OZG 2.0 ist nach der Verabschiedung im Bundestag auch auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen. «Dieses Recht stärkt jeden Bürger mit dem Anspruch, Verwaltungsdienstleistungen auch online in Anspruch nehmen zu können, und erhöht somit den Druck zur Umsetzung», sagte der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Maximilian Funke-Kaiser. Zur besseren Akzeptanz des zentralen Bundeskontos (Bund-ID) soll ein vereinfachtes Log-in beitragen, das sich den Gepflogenheiten beim Onlinebanking annähert.

Mehr Bezahlmöglichkeiten bei der Behörde

Bislang müssen die Bürgerinnen und Bürger sich bei jeder Einwahl mit dem elektronischen Personalausweis («ePerso») identifizieren. Künftig soll dies nur beim ersten Mal notwendig sein. Danach reicht auch eine Bestätigung durch biometrische Merkmale aus, etwa FaceID beim iPhone.

Vereinfacht werden soll auch das Bezahlen, wenn Bürgerinnen und Bürger auf dem Amt Gebühren entrichten müssen. Die Behörden sollen mehrere übliche Zahlungswege anbieten, die «möglichst barrierefrei und hinreichend sicher» sind. Dazu gehören dem Vernehmen nach nicht nur Bargeld und die weitverbreitete Girocard, sondern auch Kredit- und Debitkarten, PayPal und andere digitale Zahlverfahren wie Apple Pay und Google Pay.

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