Affäre um Berlusconi-Vertraute: Meloni verteidigt Minister
Nach der Begnadigung einer einstigen Vertrauten von Silvio Berlusconi hat sich Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hinter ihren Justizminister gestellt. Die Vorsitzende der Rechtspartei Fratelli d'Italia versicherte, dass Justizminister Carlo Nordio ihr Vertrauen habe.

Der Politiker (ebenfalls Fratelli) steht nach einer verlorenen Volksabstimmung über eine Justizreform ohnehin unter Druck. Aus der Opposition gibt es Forderungen nach seinem Rücktritt.
Jetzt geht es um die Begnadigung der Regionalpolitikerin Nicole Minetti aus der Lombardei, die in Zusammenhang mit Partys des inzwischen verstorbenen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi wegen Begünstigung der Prostitution und Spesenbetrugs zu annähernd vier Jahren Haft verurteilt worden war. In der damaligen Affäre («Bunga bunga») war sie eine Schlüsselfigur. Ins Gefängnis musste sie jedoch nicht: Minetti kam mit Sozialarbeit davon.
Im Februar wurde die heute 41-Jährige von Italiens Präsident Sergio Mattarella begnadigt, was erst im Nachhinein bekannt wurde. Grundlage war eine Empfehlung des Justizministeriums, Minetti die Strafe aus humanitären Gründen zu erlassen, weil sie sich nach eigenen Angaben um ein schwer krankes Adoptivkind aus Uruguay kümmern musste.
An dieser Darstellung gibt es jedoch erhebliche Zweifel. Das Präsidialamt fordert vom Ministerium nun Aufklärung. Minetti hatte auch ein Verhältnis mit Berlusconi.
Ministerpräsidentin Meloni schloss am Dienstagabend einen Rücktritt ihres Justizministers «zum gegenwärtigen Zeitpunkt» aus. Sie versicherte: «Ich vertraue ihm.» Die Berlusconi-Partei Forza d'Italia gehört an der Seite von Melonis Fratelli zu den Säulen der Koalition, die in Rom seit dreieinhalb Jahren regiert. Dritter Partner ist die Rechtspartei Lega. In Italien stehen nächstes Jahr Parlamentswahlen an. In den Umfragen liegt Meloni mit ihren Fratelli vorn, wenn auch nicht mehr so deutlich wie vor einigen Monaten.
In Italien werden Begnadigungsgesuche vom Justizministerium überprüft und bewertet. Normalerweise folgt das Präsidialamt dessen Empfehlung ohne nochmalige Prüfung. Einmal gewährte Gnadenerlasse können nur bei groben Fehlern rückgängig gemacht werden.










