Abzocke mit Tickets für Sehenswürdigkeiten

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Deutschland,

Kolosseum, Eiffelturm, Akropolis: Online-Ticketkäufe für Touristen-Hotspots werden oft von Betrügern ausgenutzt.

Eiffelturm
Achtung: Unseriöse Verkaufsportale versuchen Profit aus überteuerten Tickets für beliebte Sehenswürdigkeiten zu schlagen. (Archivbild) - dpa

Wer im Netz Eintrittskarten für beliebte Sehenswürdigkeiten wie den Eiffelturm oder das Kolosseum kaufen will, muss genau hinschauen: Unseriöse Portale versuchen, daraus Kapital zu schlagen – mit überteuerten Angeboten oder leeren Versprechen, weil gebuchte Tickets nicht geschickt werden. Wie das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) mitteilt, häufen sich dort solche Beschwerden.

Das Problem ist, dass die dubiosen Seiten den offiziellen Verkaufsportalen in Gestaltung und Namensgebung oft täuschend ähnlich sind und durch bezahlte Anzeigen bei Suchmaschinen oft sehr prominent in der Trefferliste erscheinen, wie die Verbraucherschützer schildern.

Mit Glück nur teurer, mit Pech nur Betrug

Die Bandbreite möglicher Ärgernisse ist dann gross: Bestenfalls ist das Ticket nur überteuert, aber man kommt zumindest hinein. Teilweise stecken hinter den Eintrittskarten aber auch nur minderwertige Führungen abseits der eigentlichen Attraktion – oder die Buchung ist eine komplette Luftnummer. Mitunter werden Kunden auch kostenpflichtige Abos untergejubelt.

Eine weitere Masche: Der Anbieter schreibt, das für den gebuchten Tag doch keine Karten mehr verfügbar seien. Dafür bietet er Ersatztermine an, meist Wochen oder Monate später. Wer nun das gezahlte Geld zurückfordert, bekommt nach Schilderung des Verbraucherzentrums nur manchmal eine volle Erstattung, häufiger aber nur ein Bruchteil und in vielen Fällen nichts.

Die Rechte sind klar, aber ihre Durchsetzung ist nicht einfach

Als Begründung formulieren die Anbieter mitunter: «Für Tickets zu festen Terminen gilt kein Widerrufsrecht.» Das klinge juristisch korrekt, sei in dem Kontext aber zweckentfremdet, so EVZ-Jurist Alexander Wahl. Er betont: «Wird ein gebuchtes Ticket nicht geliefert, ist das kein Rücktritt, sondern schlicht Vertragsbruch. Das Widerrufsrecht hat damit nichts zu tun.»

Wenn Urlauber die bestellten Tickets nicht erhalten, können sie also den Kaufpreis zurückverlangen. Je nachdem, in welchem Land der Anbieter sitzt, kann es aber schwierig werden, dieses Recht durchzusetzen. Eine Option auf Hilfe bietet in solchen Fällen das EVZ Deutschland: Bei Problemen mit Firmen aus der EU können sich deutsche Urlauber kostenlos dorthin wenden.

Tipps gegen die Abzocke

Besser ist aber, all diesen Ärger grundsätzlich zu vermeiden. Deshalb sollten Urlauber vor der Buchung von Eintrittskarten folgende Punkte beherzigen:

Man sollte zunächst immer die offizielle Webseite der Sehenswürdigkeit prüfen, rät Alexander Wahl. Dort finden sich in der Regel die Informationen, über welchen Weg die offiziellen Tickets verkauft werden – denn manchmal wickeln auch externe Unternehmen den Ticketverkauf im Auftrag ab – und welche sonstigen Vorgaben oder Beschränkungen für den Besuch gelten.

Ist die Website seriös? Ein Hinweis dafür ist ein valides Impressum. Fehlt es oder stimmen die Angaben skeptisch, ist Vorsicht geboten.

Auch Tippfehler in der Webadresse (URL) können ein Indiz für unseriöse Anbieter sein. Stimmen die Preise mit offiziellen Angaben der Sehenswürdigkeit überein? Sind sie viel teurer oder auffallend günstiger, ist das ein Warnzeichen.

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Kommentare

User #1199 (nicht angemeldet)

Habe kürzlich ein Ticket für die Besichtigung der römischen Kanalisation gebucht, war günstig, dauerte dreieinhalb Stunden, waren nur 3 Personen und wurde nicht abgezockt. Der Trip war das Geld absolut wert.

User #5617 (nicht angemeldet)

Selber schuld wer da noch hin geht. Egal ob Paris, Athen, Rom, Venedig...

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