Kanton Aargau: Feuerverbot im Wald wird aufgehoben
Im Kanton Aargau gilt ab dem 16. September 2026 um 12 Uhr die Waldbrand-Gefahrenstufe 3. Das bedingte Feuerverbot im Wald und am Waldrand ist aufgehoben.

Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Entspannung der Lage hinsichtlich der Trockenheit geführt. Die Böden weisen wieder eine höhere Feuchtigkeit – wenn auch auf tiefem Niveau – auf. Per 16. September 2026 um 12 Uhr gilt aus diesem Grund die Waldbrand-Gefahrenstufe 3. Das bedingte Feuerverbot im Wald und am Waldrand ist aufgehoben.
Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 «erhebliche Waldbrandgefahr» dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht und unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist auf das Feuern vollständig zu verzichten.
Die Gemeinderäte können wenn nötig lokal strengere Feuerverbote erlassen, aber keine Ausnahmen von den kantonalen Verboten bewilligen. Für Feuerwerke gelten wieder die kommunalen Bestimmungen. In der Regel ist das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung nur am 31. Juli und am 1. August sowie an Silvester und Neujahr möglich, sofern kein situatives Verbot seitens Kanton oder Gemeinde besteht.






