14 Jahre Haft im Wolfsmasken-Prozess gefordert
Es ist eine alptraumhafte Szene: Ein Mann mit einer Wolfsmaske zerrt am helllichten Tag ein Mädchen in ein Gebüsch und vergewaltigt das Kind. Jetzt steht das Urteil gegen den mutmasslichen Täter kurz bevor.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Münchner Wolfsmasken-Prozess fordert die Staatsanwaltschaft 14 Jahre Haft und anschliessende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten.
Das teilte ein Gerichtssprecher nach den nicht-öffentlichen Plädoyers mit. Der Angeklagte hat zugegeben, sich mit einer Wolfsmaske getarnt und ein Mädchen am helllichten Tag ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt zu haben. Laut Anklage hatte er der damals Elfjährigen im Juni 2019 aufgelauert.
Bei dem mutmasslichen Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen wurde und dessen Auflagen erst kurz vorher gelockert worden waren.
Die Verteidigung geht - anders als die Staatsanwaltschaft - von verminderter Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung aus und forderte in ihrem Plädoyer am Freitag die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Urteil soll am kommenden Dienstag (13. Juli) fallen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann sich sein Opfer möglicherweise gezielt aussuchte. Wie es in der zu Prozessbeginn verlesenen Anklage heisst, soll er das damals elf Jahre alte Kind schon vor der Tat in der S-Bahn beobachtet und fotografiert haben. Sie geht auch davon aus, dass er an jenem Tag mit dem Vorsatz losfuhr, das Mädchen zu missbrauchen, und dass er zu diesem Zweck auch die Wolfsmaske dabei hatte. Nach Angaben der Ermittler drohte er damit, das Mädchen und seine Eltern zu töten, sollte es die Polizei rufen.
Der Anwalt des heute 46-jährigen Mannes räumte ein, dass sein Mandant das Mädchen im Vorfeld beobachtet und fotografiert hatte. Der Mann bestritt aber den Vorsatz zur Tat. Der Entschluss, das Kind zu vergewaltigen, sei spontan gefallen. Ansonsten gestand der Angeklagte die Vorwürfe über seinen Anwalt weitgehend ein.
Der Fall hat von Beginn an die Frage nach der Resozialisierung von Sexualstraftätern aufgeworfen. Denn der Angeklagte befand sich in einer Lockerungsstufe des Massregelvollzugs. Er war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er schon in seiner Jugend mit Sexualdelikten aufgefallen und ausserdem schon wegen Körperverletzung verurteilt worden sein.
Am Tattag durfte er unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zu seiner Arbeitsstelle fahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war das die einzige Zeit in seinem Tagesablauf, in der er nicht unter Aufsicht stand.