101-Jähriger wegen Beihilfe zum Mord im KZ verurteilt

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 101-jähriger Mann ist in Deutschland zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
- Er hatte im KZ Sachsenhausen Beihilfe zum Mord an tausenden Menschen geleistet.
- Der Litauer bestritt bis zuletzt, im KZ als Wachmann tätig gewesen zu sein.
Ein 101-jähriger Mann ist am Dienstag in Deutschland zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Grund dafür ist die Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen im Konzentrationslager Sachsenhausen.
Der aus Litauen stammende Mann hatte bis zuletzt bestritten, in dem KZ nördlich von Berlin Wachmann gewesen zu sein. Das Urteil entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Der Prozess hatte im Oktober vergangenen Jahres begonnen. Mehrfach musste er wegen Erkrankungen des Angeklagten ausgesetzt werden und stand zwischenzeitlich sogar gänzlich auf der Kippe. Er wurde aus organisatorischen Gründen am Wohnort des Angeklagten in Brandenburg/Havel geführt.
Mehrere alte Männer in vergangenen Jahren verurteilt
In Deutschland sind in den vergangenen Jahren immer wieder sehr alte Männer wegen einer früheren KZ-Tätigkeit angeklagt worden. Das, nachdem sie zuvor unbehelligt in Deutschland gelebt hatten.
Denn bei der Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit hatte die deutsche Justiz über Jahrzehnte nur sogenannte Exzesstäter verfolgt. Diese hatten zur Leitung der Konzentrationslager gehört oder selbst gemordet oder waren durch besondere Grausamkeit aufgefallen. Heutzutage wird auch die allgemeine Dienstausübung in einem Lager juristisch geahndet.