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Facebook lässt Inhalte-Doppelcheck von Gremium prüfen

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USA,

Medienberichten zufolge greift Facebooks sogenannter «Cross-Check» nicht für zahlreiche Prominente. Nun soll ein unabhängiges Aufsichtsgremium das umstrittene System begutachten.

Das «Cross-Check»-System von Facebook steht in der Kritik. Foto: Richard Drew/AP/dpa
Das «Cross-Check»-System von Facebook steht in der Kritik. Foto: Richard Drew/AP/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Facebook lässt sein System, das laut Medienberichten die Inhalte-Regeln für zahlreiche Prominente ausgehebelt hat, von seinem unabhängigen Aufsichtsgremium prüfen.

Die Ankündigung folgt auf eine eigene Untersuchung des Gremiums zu dem Thema.

Das Gremium ist eine Art «Oberstes Gericht» von Facebook, dessen Beschlüsse auch Gründer und Chef Mark Zuckerberg nicht überstimmen kann. Es besteht aus Rechtsexperten, Aktivisten und ehemaligen Politikern.

Das nun umstrittene System mit dem Namen «Cross-Check» wurde laut Facebook eingeführt, um Fehler beim Entfernen von Inhalten zu vermeiden. Dabei werden solche Entscheidungen in einigen Fällen einer zweiten Prüfung unterzogen - zum Beispiel um zusätzlichen Kontext oder andere Faktoren wie Nachrichtenwert zu berücksichtigen.

Das «Wall Street Journal» schrieb jüngst unter Berufung auf interne Unterlagen des Online-Netzwerks allerdings, das habe dazu geführt, dass durch «Cross-Check» zahlreiche prominente Nutzer faktisch von der Anwendung der Inhalte-Regeln ausgenommen wurden. Dadurch hätten sie sich Fehltritte erlauben können, die für gewöhnliche Mitglieder Konsequenzen gehabt hätten.

Facebook bittet das Aufsichtsgremium nun, unter anderen die Kriterien zu prüfen, nach denen Inhalte-Entscheidungen für einen Doppel-Check ausgewählt werden. Das Gremium selbst geht bereits der Frage nach, ob es in der Vergangenheit von Facebook angemessen über das System informiert wurde.

Dem Zeitungsbericht zufolge sind mindestens 5,8 Millionen Facebook-Nutzer im «Cross-Check»-Programm. Facebook habe dem Oversight Board auf Anfrage mitgeteilt, dass es nur bei einer geringen Zahl von Entscheidungen zum Einsatz gekommen sei.

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